6. Mitgliederbetreuung hat einen hohen Stellenwert

Mitgliederbetreuung hat beim VDStra. einen hohen Stellenwert Selbstverständlich kostet diese Arbeit Zeit und Kraft. Wir spüren das umso stärker, weil wir bis auf die unvermeidlichen Ausnahmen in unserer VDStra.-Bundesgeschäftsstelle ehrenamtlich tätig sind. Trotzdem ist der VDStra. zu jeder Zeit seinem Prinzip treu geblieben, dem einzelnen Mitglied hilfreich zur Seite zu stehen, wenn es solche Hilfe braucht.

Die Gründe sind sehr unterschiedlich.

Die strafrechtliche Verantwortung bedroht keinen Beruf so nachhaltig und so dauerhaft wie den unseren. Das hat schon mancher bitter erfahren müssen. Wie schlimm aber wäre es manchmal gewesen, wenn die Betroffenen nicht bei ihrem VDStra. Rat, Schutz und Beistand gefunden hätten! In aller Regel gewährt in solchen Fällen der VDStra dem einzelnen Mitglied Rechtsschutz. Es ist gut, zu wissen, dass man in der Not nicht allein steht. Die Arbeitsgerichte sollen dafür sorgen, dass dem Arbeitnehmer kein Unrecht geschieht. Wer anders nicht zu seinem Recht kommen kann, dem bleibt nur die Klage. Sie ist ein legales Mittel, das die beiderseitigen Beziehungen im Arbeitsverhältnis nicht nachteilig berührt. In der Regel geht es um bessere Eingruppierung, um Entgelt, Entgeltbestandteile oder um die tarifgerechte Entschädigung von Sonderleistungen.

In solchen Fällen steht der VDStra. mit Rat und Tat hilfreich zur Seite.

Führen seine Bemühungen nicht zum Ziel, gewährt er auch hier berufsbezogenen Rechtsschutz auf Grundlage der dbb Rahmenrechtsschutzordnung, die sich in Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz gliedert. Ein besonderes Kapitel bilden Rentenfragen oder sonstige Ansprüche aus dem Sozialversicherungsrecht. Auch hier hilft der VDStra, so gut er kann, im Rahmen seiner Rechtsschutzrichtlinien. Viele Mitglieder werden das dankbar bestätigen. Auch in Haftungsfragen gegenüber dem Arbeitgeber helfen wir unseren Mitgliedern und geben ihnen Rechtsschutz. Solche Fälle sind nicht selten und werden immer häufiger.

Das liegt am Umgang oft unter fließendem Straßenverkehr mit wertvollen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten. Auch der sogenannte Rückgriff des Arbeitgebers, wenn er selbst gegenüber Dritten Schadensersatz leisten muss, wie auch gegenüber dem einzelnen Beschäftigten ist nicht auszuschließen. Diese Leistungen sind beim VDStra. für die Mitglieder im aktiven Beschäftigungsverhältnis abgesichert. Immer geht es dabei um Geld, häufig um viel Geld. Demgegenüber nimmt sich unser Entgelt für geleistete Arbeit klein aus.

Wie schlecht ist der Kollege dran, der dann allein steht!

Das sind nur die reinen Rechtsfragen. Viele andere Dinge gibt es im Arbeitsverhältnis, wo unsere Hilfe gebraucht wird. Sei es, das wir mit der Dienststelle reden, mündlich oder schriftlich an übergeordneter Stelle vorstellig werden, uns an den Personalrat wenden, sonst zuständige Einrichtungen einschalten oder was sonst richtig sein mag. Groß ist die Zahl derer, denen wir Ärger ersparen konnten oder die wir vor Nachteilen bewahrt haben. Es ist klar, dass nicht jeder Wunsch erfüllt werden kann. Nicht immer haben wir dazu überhaupt die Möglichkeit. Aber zu wissen, dass im gegebenen Fall das getan wird, was getan werden muss oder getan werden kann, das ist schon ein beruhigendes Gefühl für unsere Mitglieder. Und wieder sei betont: wir sehen die Dinge nicht aus der Theorie. Wir sehen sie aus der Praxis.

Deshalb können wir uns auch wirkungsvoll einsetzen.