Sicherheit für Straßenwärter – Blaues Blinklicht
Der VDStra. setzt sich dafür ein, dass eine Änderung der StVO und der StVZO in Bezug auf Sonderrechte und Kenntlichmachung von Straßenbetriebsdienstfahrzeugen durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn, in Ergänzung durch gelbes Blinklicht, bei Winterdiensteinsätzen und Absicherung von Unfallstellen und kurzfristigen Arbeitsstellen vorgenommen wird.
Die Erfahrungen aus den überdurchschnittlich schneereichen Wintern und durch zahlreiche schwere Unfälle, mit schweren Verletzungen zum Teil mit Todesfolge, haben deutlich gemacht, dass die Absicherung der Straßenbetriebsdienstfahrzeuge mit nur gelbem Blinklicht nicht ausreichend ist. Insbesondere im Winterdiensteinsatz, aber auch bei der Absicherung von Unfall-, Pannen und kurzfristigen Baustellengefahren trifft dies zu.