Recht von Mitgliedern

Rechtsschutz der VDStra.-Mitglieder im Beruf

1. Grundsätze

1.1 Der VDStra. gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz im Rahmen der Rechtsschutzordnung für solche Fälle, die im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit eines Mitgliedes im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Dazu zählt auch die Tätigkeit als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates oder Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte/-er oder die Tätigkeit als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte.

1.2 Bei der Gewährung von Rechtsschutz wird zwischen Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz unterschieden, je nach dem, ob das Mitglied in einer Rechtsangelegenheit lediglich eine qualifizierte Beratung benötigt oder aber im behördlichen oder gerichtlichen Verfahren vertreten wird. Selbstverständlich kann das Ergebnis einer Rechtsberatung die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz sein. Umgekehrt kann die Erteilung einer qualifizierten Rechtsberatung auch zu dem Ergebnis führen, dass die erforderliche „hinreichende Erfolgsaussicht“ für die Einleitung bzw. Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens nicht gegeben ist.

1.3 Während die Rechtsberatung in nahezu allen Fällen erfolgt, setzt die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz in der Regel eben diese „hinreichende Erfolgsaussicht“ voraus, da nur unter dieser Voraussetzung die Einleitung von mit Kosten verbundenen Verfahren vertretbar ist.

2. Verfahren zur Beantragung von Rechtsschutz

Rechtsschutz wird nur auf schriftlichen Antrag durch die Bundesgeschäftsstelle gewährt. Dem Antrag sind eine eingehende Darstellung des Sachverhaltes sowie die zur Beurteilung des Sachverhaltes notwendigen Unterlagen beizufügen. Nähere Einzelheiten sind in der Rechtsschutzordnung des VDStra. geregelt.

Der Rechtsschutz wird in der Regel über ein Dienstleistungszentrum des dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) gewährt. Eine Haftung im Zusammenhang mit der Rechtsschutzgewährung ist ausgeschlossen.

Der richtige Weg zum dbb Rechtsschutz

Der dbb gewährt berufsbezogenen Rechtsschutz

Der dbb als Dachverband gewährt seinen Einzelmitgliedern, also den Mitgliedern der Landesbünde und Fachgewerkschaften des dbb, berufsbezogenen Rechtsschutz. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Rahmenrechtsschutzordnung des dbb.

Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz im Rahmen unserer Rechtsschutzordnung bedeutet Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz. Beratungsrechtsschutz bedeutet, wir erteilen Ihnen mündliche oder schriftliche Auskünfte oder erstellen kurze Rechtsgutachten. Im Verfahrensrechtsschutz vertreten wir Sie rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren. Dies umfasst sowohl die Vertretung in einem schriftlichen Vorverfahren als auch die sich hieran anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs.

Rechtsschutz kann generell nur über die VDStra.-Bundesgeschäftsstelle beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.