Verhandlungsdurchbruch!

Tarifabschluss Autobahn GmbH

Mantelregelungen geeint

Bei den Tarifverhandlungen am 12. Juli 2019 haben sich der dbb und die Autobahn GmbH des Bundes auf zukunftsfähige Regelungen für den Manteltarifvertrag verständigt. Der Übergang auf die neue Gesellschaft hat nun eine tragfähige Basis. Aufbauend auf dem TVöD gibt es viele Verbesserungen für die künftigen Beschäftigten.

 

Mehr Entgelt

Um einen Anreiz für den Übergang zu schaffen, gibt es schon heute neue Entgelttabellen für die Zeit nach dem Übergang. Ohne zu wissen, wie die allgemeine Tarifentwicklung aussieht, wird die ab März 2020 geltende TVöD-Tabelle für die Autobahn GmbH um 3,5 % bis zur Entgeltgruppe 9c aufgestockt. Ab der Entgeltgruppe 10 erfolgt eine Erhöhung um 2 %. Liegt die Erhöhung in der Tarifrunde mit Bund und Kommunen im Herbst 2020 oberhalb der jetzt vereinbarten Werte, gibt es diesen Differenzbetrag zusätzlich. Ist die Erhöhung im TVöD niedriger, bleibt es bei den höheren Werten. Weiterlesen

Tarifverträge mit der „Die Autobahn GmbH des Bundes“

Zum Download eingefügt sind:

  • Manteltarifvertrag für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (MTV Autobahn)
  • Tarifvertrag zur Einführung des Tarifrechts für die „Autobahn GmbH des Bundes“ und zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in dieses Tarifrecht (EÜTV Autobahn)
  • Tarifvertrag über das Entgeltgruppenverzeichnis der „Die Autobahn GmbH des Bundes (TV EGV Autobahn)
  • Tarifvertrag für die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (Kraftfahrer TV Autobahn)
  • Tarifvertrag für die Nachwuchskräfte der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (TV Nachwuchskräfte Autobahn)
  • Tarifvertrag zur Begleitung des Verfahrens nach § 1 Fernstraßen-Überleitungsgesetz