VDStra.-Leistungen

Die Leistungen der VDStra. – Fachgewerkschaft bei satzungsgemäßem Beitrag

  • Erarbeitung des fachgewerkschaftlichen Programms, ausgerichtet insbesondere an den Belangen des Personals im Bereich Erhaltung, Planung und Bau von Straßen
  • Rechtsschutz und –beratung in Berufsfragen
  • Interessenvertretung gegenüber Arbeitgebern vor Ort
  • Streikorganisation und Zahlung von Streikgeldern
  • aktuelle Informationen durch unsere Mitgliederzeitschrift und über das Internet
  • fach- und rechtskundige Unterstützung unserer Mitglieder in den Personalvertretungen
  • interessante Schulungen, Seminare
  • Lernhilfen in der Aus- und Fortbildung
  • informative Broschüren und aktuelle Rundschreiben über unsere Mandatsträger
  • vergünstigte Einkaufs-, Versicherungs- und Freizeitangebote
  • Abschluss von Tarifverträgen über den dbb beamtenbund und tarifunion
  • Beratung in allen berufspolitischen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Information über das fachgewerkschaftliche Geschehen und über aktuelle Themen aus dem Berufsleben durch die Monats- und Fachzeitschrift „STRASSENWÄRTER“
  • Zahlung eines Taschengeldes von 50,00 EUR bei von Sozialversicherungsträgern verordneten Rehamaßnahmen im aktiven Berufsleben
  • VDStra.- Gruppendiensthaftpflichtversicherung mit Fahrzeug- und Geräteregressab-sicherung und Verlust von Dienstschlüsseln/ VDStra.- Gruppenunfallversicherung
  • Abschluss von Gruppenversicherungsverträgen
  • Hilfe in Notfällen und Zahlung eines Sterbegeldes von 300,00 EUR an die Hinterbliebenen durch die Jakob-Leonhard-Stiftung

Erweiterte Leistungen bei Arbeitsunfall

  • VDStra.-Gruppenberufsunfallversicherung mit Zahlung eines Sterbegeldes in Höhe von 5000€ an die Hinterbliebenen
  • Zahlung einer  Invaliditätsentschädigung von bis zu 20.000€
  • Zahlung eines Unfall-Krankenhaustagegeldes von 10€ pro Tag
  • Bergungskosten von bis zu 2500€
  • Kosmetische Operationen von bis zu 10.000€

Der Mitgliedsbeitrag zahlt sich aus und beträgt seit Januar 2021 für

  • Mitglieder:         18,00 Euro
  • Auszubildende:  4,50 Euro
  • Rentner:                6,00 Euro
  • Teilzeitbeschäftigte zahlen einen anteiligen Beitrag

Umfassender Rechtsschutz setzt die Zahlung des satzungsgemäßen Beitrages voraus