Heiliger Christophorus

Schutzpatron der Straßenwärterinnen und Straßenwärter

In einigen Bundesländern treffen Straßenwärterinnen und Straßenwärter zu Gottesdiensten zusammen, um der Kolleginnen und Kollegen zu gedenken, die bei der Arbeit im Verkehrsraum tödlich verunglückten oder verletzt wurden. Sie besinnen sich dabei auch auf die Gefahren in ihrem Berufsalltag.

Mehrfach wurde die Frage an den VDStra. herangetragen, ob ein Schutzpatron für die Straßenwärter bekannt sei. Die Rückfrage bei den zwanzig an Lebensjahren ältesten Mitgliedern ergab den Hinweis auf den heiligen Christophorus. Es wurde dabei bekannt, dass sich schon Anfang des 19. Jahrhunderts Plaketten mit der Christophorus-Darstellung an den handgeführten
Holzkarren befanden und Medaillons in der Arbeitskleidung mitgeführt wurden. Schon damals glaubte man, dass von ihnen ein Schutz vor Gefahren ausgehe.

Diese Erkenntnis und die Anfragen aus dem Kreise der Mitglieder hat den VDStra. dazu veranlasst, die Zueignung des heiligen Christophorus als Schutzpatron für den Beruf der Straßenwärter anzustreben. Ein entsprechender Antrag an die dafür zuständige Kongregation im Vatikanstaat Rom führte dann zu dem Widmungsdekret vom 22. Februar 2011.

Wir Straßenwärter sitzen in einem Boot

Wir gehören zusammen,

wir alle, die wir uns Straßenwärterinnen und Straßenwärter nennen. Unsere Arbeit an der Straße führt uns zueinander. In ihrer Pflege und in ihrer Wartung liegt unsere Aufgabe. Das viele Drum und Dran, das es dabei gibt, formt das Erlebnis unseres Berufes. Tagein, Tagaus, Winter und Sommer, Jahr für Jahr. . Nicht nur das Erleben, auch die Interessen schließen uns zusammen.

Wir arbeiten ja nicht nur um der Arbeit willen. Wir brauchen die Arbeit ihres Lohnes wegen. Der Lohn dient unserem und unserer Familie Lebensunterhalt. Deshalb ist es unser volles Recht, für gute Arbeit gutes Geld zu verlangen. Andere tun das auch. Natürlich wollen wir auch weiterkommen. Keiner möchte da stehenbleiben, wo er angefangen hat.

Deswegen brauchen wir auf unserem Berufsweg reelle Chancen. Sie dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Sie müssen praktisch genutzt werden können. Wir stehen in einem Ausbildungsberuf, der hohe Anforderungen stellt. Nicht nur fachliches Können wird verlangt. Vor allem ist es die Verantwortung, die uns prägt. Die Verantwortung vor den Millionen Mitbürgern, die sich auf die Sicherheit der Straße verlassen. Sie vertrauen der Güte unserer Arbeit bei der  Pflege des Volksvermögens „Straße“. Wir haben uns im Laufe der Zeit zu einem Berufsstand entwickelt, der fest im öffentlichen Dienst verankert ist.

Wir haben Anerkennung gefunden und wir haben uns Achtung erworben. Kurz gesagt, wir können uns mit unserer Arbeit sehen lassen. Weit über den Bereich von Staat und Verwaltung hinaus. Das hat unser Selbstbewusstsein gestärkt. Von allein kommt in der Regel nichts. Alles muss geplant, durchdacht und erarbeitet werden. Der einzelne ist dabei überfordert. Er braucht die starke Gemeinschaft, die sich für ihn einsetzt.

Wie würde es wohl um unsere Belange heute bestellt sein, wenn es keine berufliche und fachgewerkschaftliche Vertretung gäbe? Viele unserer Kolleginnen und Kollegen sehen das richtig. Sie wollen diese Entwicklung vorantreiben. Deshalb sind sie Mitglied in der VDStra.-Fachgewerkschaft. Nur diese vertritt sie, handelt in ihrem Namen, setzt sich für sie ein.

Vieles, was uns heute zu Gute kommt, ist mit Hilfe des VDStra. erreicht worden, mit dem VDStra., der 1895 gegründeten Fachgewerkschaft der Straßenwärterinnen und Straßenwärter.