Einkommensrunde TVöD 2025 Die BTK des dbb stimmt dem Schlichterspruch zu – Der Fortschritt steckt im Detail!

Die BTK des dbb stimmt dem Schlichterspruch zu

Der Fortschritt steckt im Detail!

„Oftmals stecken im Detail die Probleme. Beim vorliegenden Abschluss gilt das nicht. Da steckt der
Fortschritt genau in diesen Details“, fasst dbb Verhandlungsführer Volker Geyer seine Bewertung gegenüber den Medien am 6. April 2025 in Potsdam
prägnant zusammen. Geyer weiter: „Für uns ist zentral, dass sich die Komponenten lineare Erhöhung,
soziale Komponente, Arbeitszeitsouveränität und
Entlastung alle im Abschluss wiederfinden……

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Fakten aus der Schlichtung mit Bund und Kommunen

Am 28. März 2025 wurde die Schlichtung in der Einkommensrunde 2025 mit Bund und Kommunen
beendet. Die Schlichter haben eine Einigungsempfehlung abgegeben. Die gemeinsame Schlichtungskommission von Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite hat mehrheitlich zugestimmt. Einen ersten
Überblick über die Empfehlung bieten wir mit diesem Flugblatt. Weitere Details erklären wir in einem
Rundschreiben vom 28. März 2025. Am 5. April 2025 wird in Potsdam die Bundestarifkommission darüber entscheiden, ob aus dem Schlichterspruch ein Tarifvertrag wird.

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Einkommensrunde 2025 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen (TVöD) Jetzt kommt die Schlichtung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch die dritte Verhandlungsrunde für den Tarifbereich des TVöD für die Beschäftigten von Bund und Kommunen in
Potsdam hat – selbst nach Verlängerung bis zum 17. März 2025 – wieder ein erfolgloses Ende gefunden. Leider müssen wir mitteilen, dass auch in dieser Runde kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden konnte.
Unter dem Druck, nach einer dritten Verhandlungsrunde nicht als diejenigen dastehen zu müssen, die bis zum Ende
keinerlei Kompromissorientierung gezeigt haben, haben sich Bund und Kommunen zwar schließlich am zweiten Tag
zu einem „Angebot“ aufgerafft, welches aber wohl eher als Alibi dienen sollte. Denn bereits am Folgetag, als es darum
ging, diesen ersten Schritt zu konkretisieren, haben Bund und Kommunen direkt wieder auf der Bremse gestanden.
„Anstatt Kompromisse zu schmieden, wurde den Gewerkschaften gedroht, ihre Forderungen und deren Umsetzung
würde direkt zu Entlassungen führen“, berichtete dbb Verhandlungsführer Volker Geyer, der den Arbeitgebenden vorwarf, „von Anfang an auf Schlichtung gespielt zu haben. Und das in einer Situation, in der unser Land Kompromiss und Handlungsfähigkeit braucht.“……

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Mitglieder-Info zur Autobahn GmbH „Holen aus dem Frei – Verhandlungen über eine tarifvertragliche Regelung aufgenommen!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der dbb hat am 10. Februar 2025 Verhandlungen mit der Autobahn GmbH
über eine tarifvertragliche Regelung zum „Holen aus dem Frei“ aufgenommen. Die Autobahn GmbH hatte den dbb zuvor zur Aufnahme von entsprechenden Verhandlungen aufgefordert, da die bisher in den verschiedenen Niederlassungen gelebte Praxis tarifrechtlich nicht abgesichert ist.

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Einkommensrunde 2025 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen

Einkommensrunde 2025 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen (TVöD) Erste Verhandlungsrunde enttäuschend

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 24. Januar 2025 endete in Potsdam die erste Verhandlungsrunde mit dem Bundesinnenministerium
(BMI) und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Beschäftigten im Tarifbereich des TVöD – leider wie zu erwarten war – ohne Ergebnis.
Von Seiten der Arbeitgeber – für den Bund Bundesinnenministerin Faeser und für die Kommunen VKAPräsidentin Welge – gab es zum Auftakt weder ein Angebot, noch scheinen die Nöte der Beschäftigten
nach den weiteren Preissteigerungen im Jahr 2025 wirklich verstanden worden zu sein.

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Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Rundschreiben vom 9. Dezember 2024 hat der Geschäftsbereich Tarif unseres Dachverbandes dbb beamtenbund und tarifunion über eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu Überstundenzuschlägen von Teilzeitbeschäftigten vom 5. Dezember 2024 (Aktenzeichen 8 AZR 370/20) informiert, die auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Juli 2024 (Aktenzeichen C-184/22 und C185-22) Bezug nimmt. Die Entscheidungsgründe des BAG sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Dennoch wollen wir dieses Thema aus gegebenem Anlass bereits jetzt schon aufgreifen und Euch informieren.

Entscheidung des BAG

Das BAG hat entschieden, dass tarifvertragliche Regelungen, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten voraussetzen, gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter verstoßen, wenn die Ungleichbehandlung nicht sachlich gerechtfertigt ist. Wenn sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung fehlen, liegt diesbezüglich außerdem regelmäßig eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind.

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Erreichbarkeit der Bundesgeschäftsstelle an den Feiertagen:

Erreichbarkeit der Bundesgeschäftsstelle an den Feiertagen:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

in der Zeit vom 24.12.2024 bis zum 02.01.2025 ist die Bundesgeschäftsstelle geschlossen. In dieser Zeit nehmen die Kolleginnen und Kollegen der Bundesgeschäftsstelle ihren Resturlaub. In dringenden Fällen steht Euch/Ihnen der Bundesvorsitzende unter der Rufnummer 0172 8559534 zur Verfügung.

Speed Networking Kampagne der VDStra.-Bundesfrauenvertretung

Speed Networking Kampagne  der  VDStra.-Bundesfrauenvertretung

„Mehr Frauen für technische Berufe im Straßen- und Verkehrswesen begeistern“

Speed Networking

„Mehr Frauen für technische Berufe im Straßen- und Verkehrswesen begeistern“
Wir, die VDStra.-Bundesfrauenvertretung haben uns ein Angebot überlegt, das sich an
Frauen richtet, insbesondere an die, die vor der Berufswahl stehen und die sich über
eine berufliche Ausbildung bzw. Laufbahn im Straßen- und Verkehrswesen informieren
möchten. Unser Ziel ist es, unsere Unterstützung und Hilfe so früh wie möglich
anzubieten, wenn es um die Berufswahl und den weiteren Berufsweg geht.
Du stehst vor einer Ausbildung, einem Studium oder einer
Weiterqualifikationsmaßnahme, bist unentschlossen und hast noch Fragen? Dann
setze Dich mit uns in Verbindung, wir sind für Dich da!

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