Wechseln – ja oder nein?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser,

eine schwierige Hürde ist genommen! Als letzten Baustein konnten wir am 30. September 2019 in Berlin den Tarifvertrag zur Überleitung zur Autobahn GmbH abschließen – einer der wichtigsten Bausteine nach der Entgeltordnung und dem Manteltarifvertrag für die Kolleginnen und Kollegen mit Verwendungsvorschlag Autobahn. Jetzt sind alle Fakten und Regelungen vereinbart, um eine persönliche Einschätzung vornehmen zu können, ob man in die Autobahn GmbH wechseln oder aber sich gestellen lassen möchte.

Dies ist sicherlich auch nach der Veröffentlichung aller hierfür notwendigen Informationen (Tarifverträge) keine leichte Entscheidung. Sowohl im Überleitungstarifvertrag als auch im Mantel und der Entgeltordnung konnten sehr viele gute und auch längst überfällige Regelungen vereinbart werden. Hiermit wurde ein modernes und attraktives Tarifwerk geschaffen. Jetzt liegt es an jedem selbst, für sich eine Entscheidung zu treffen.

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Unfälle August bis September 2019

17. September 2019
Auf der A2 im Bereich der Brücke Neuenkirchener Straße war ein 19-jähriger Pkw-Fahrer auf dem linken Fahrstreifen in Fahrtrichtung Dortmund unterwegs. Kurz vor einer Tagesbaustelle der AM Oelde wechselte ein vor ihm fahrender Lkw aufgrund der Sperrung des linken Fahrstreifens auf den mittleren Fahrstreifen. Der 19-jährige Autofahrer blieb allerdings auf dem linken Fahrstreifen und fuhr ungebremst in den Lkw mit angehängter fahrbarer Absperrtafel der AM. Diese wurde durch den Aufprall auf den mittleren und rechten Fahrstreifen geschleudert. Der Pkw geriet ebenfalls ins Schleudern und kippte auf die rechte Fahrzeugseite. Unser Kollege hatte ganz viel Glück. Zum Unfallzeitpunkt befand er sich nicht im Fahrzeug.

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Aktuelles zu „Die Autobahn GmbH des Bundes“

Tarifvertrag zur Einführung des Tarifrechts für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ und zur Überleitung der Beschäftigten
der Länder in dieses Tarifrecht (EÜTV Autobahn GmbH)
vom 30. September 2019

Mit dem neuen Tarifwerk der Autobahn GmbH haben sich die Tarifvertragsparteien weitgehend an den bis zur Überleitung der Beschäftigten und Auszubildenden auf die Autobahn GmbH gültigen Tarifbestimmungen orientiert. Sie haben zugleich jedoch auch neue Wege beschritten, die eine für die neue Struktur des Arbeitgebers passfähige Personalpolitik und eine Weiterentwicklung des Tarifwerks ermöglichen können……….

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Einigung mit der Autobahn GmbH

Einigung mit der Autobahn GmbH zu den Überleitungsregelungen für Bestandsbeschäftigte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit der Einigung bei den Überleitungsregelungen wurde in den Verhandlungen vom 30. September 2019 der Schlussstein gesetzt, in denen der VDStra./dbb umfassend dafür gesorgt hat, dass der Besitzstand der Beschäftigten gewahrt wird und gleichzeitig neue Perspektiven aufgezeigt werden.

Auch der Bundesvorsitzende der VDStra.-Fachgewerkschaft, Hermann-Josef Siebigteroth, zeigte sich zufrieden: „Mit dem Tarifergebnis haben wir den Kolleginnen und Kollegen eine gute Basis verschafft, um eine zukunftsorientierte Entscheidung zu treffen.“, nachdem sich dbb und Arbeitgeber am 30. September 2019 in Berlin auf die letzten Details des neuen Tarifwerks geeinigt hatten.

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Autobahn Gmbh des Bundes

Information von BTB, komba gewerkschaft und VDStra.-Fachgewerkschaft

Info Nr. 15 : Autobahn Gmbh des Bundes:  Auf der Zielgeraden!

Der Tarifabschluss mit der Autobahn GmbH des Bundes ist in Sichtweite. Nur noch wenige Punkte des Überleitungstarifvertrages müssen geklärt werden. Dazu ist eine abschließende Verhandlungsrunde am 30. September in Berlin angesetzt.

Bereits fest stehen die Anwendungshinweise zur Überleitung für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Auch wenn nicht alle offenen Fragen bis ins kleinste Detail beantwortet werden konnten, liegt das Versprechen des Bundes vor, bei Einzelfallentscheidungen stets zugunsten der Beamtinnen und Beamten zu agieren.

In Sachen Personalvertretung wurde ebenfalls eine Vereinbarung getroffen: Die Mitbestimmung ist durch einen Übergangsbetriebsrat garantiert. Darauf haben sich die Vertragsparteien geeinigt. Darüber hinaus soll ein Zuordnungstarifvertrag die künftigen Betriebsratsstrukturen festlegen.

Individuelle Entscheidung für oder gegen den Wechsel!

Im weiteren Verfahren liegt es nun an den Kolleginnen und Kollegen final zu entscheiden, ob sie zur Autobahn GmbH wechseln oder einer Überleitung widersprechen. Um die Beschäftigten umfassend über alle Verhandlungsergebnisse zu informieren, sind Veranstaltungen und Publikationen geplant. Termine werden noch bekannt gegeben. Wer darüber hinaus Fragen und Beratungsbedarf hat, kann sich jederzeit an uns als Fachgewerkschaften wenden.

Wir sind für Sie da – werden Sie jetzt Mitglied!

Setzen Sie sich gemeinsam mit uns für gute Rahmenbedingungen bei der Autobahn GmbH des Bundes ein, zeigen Sie sich solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen und sichern Sie sich einen kompetenten Rechtschutz im Überleitungsverfahren!

Einkommensrunde 2019

Einkommensrunde 2019 im Bereich der TdL Tarifergebnis nach den Redaktionsverhandlungen nunmehr abgeschlossen

An alle Landesvorstandsmitglieder  und Vertrauensleute im Geltungsbereich des TV-L,

im Ergebnis der Redaktionsgespräche zwischen unserem Dachverband dbb beamtenbund und tarifunion und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 1. und 30. Juli 2019 sind die noch offenen Fragen und Dissenspunkte hinsichtlich der Umsetzung der Tarifeinigung vom 2. März 2019 wie folgt, abschließend vereinbart worden:

  • Erhöhung der Garantiebeträge bei einer Höhergruppierung, sowie bei der Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit
    • in den Entgeltgruppen EG 1 bis 8 von derzeit 32,08 € auf 100 €,
    • in den Entgeltgruppen EG 9a und höher, von 64,13 € auf 180 €.
  • Bei der Jahressonderzahlung ist garantiert, dass keine Beschäftigte/kein Beschäftigter eine geringere Zahlung erhält, als sie/er im Jahre 2018 bekommen hat.
  • Im Zuge der neu eingeführten Entgeltgruppen (EG) 9a und 9b musste die Überleitung von der sogenannten „kleinen EG 9“ in die neue EG 9a sowie die Überleitung der sogenannten „großen EG 9“ in die neue EG 9b geregelt werden.
  • Bei der Überleitung von der „großen EG 9“ in die neue EG 9b werden die Beschäftigten stufengleich unter Mitnahme der bisher zurück gelegten Stufenlaufzeiten übergeleitet.
  • Bei der Überleitung von der „kleinen EG 9“ in die neue EG 9a werden die Beschäftigten anhand, nachfolgender Tabelle, übergeleitet:

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Unfälle – Berichte

2. Juli 2019
Ein 44-jähriger Lkw-Fahrer fuhr auf der A6 Richtung Saarbrücken, als er kurz vor dem Parkplatz „Türkberg“ zu weit nach rechts abkam und ungebremst mit dem Lkw mit angehängter fahrbarer Vorwarntafel der AM Wattenheim kollidierte, der eine bewegliche Arbeitsstelle absicherte. Der Aufprall war so stark, dass der Lkw der AM in die Seitenschutzplanken prallte und ein Großteil der aus Fleisch bestehenden Ladung des unfallverursachenden Lkws auf die Standspur fiel. Verletzt wurde zum Glück keiner.

Foto: AM Wattenheim
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Verhandlungsdurchbruch!

Tarifabschluss Autobahn GmbH

Mantelregelungen geeint

Bei den Tarifverhandlungen am 12. Juli 2019 haben sich der dbb und die Autobahn GmbH des Bundes auf zukunftsfähige Regelungen für den Manteltarifvertrag verständigt. Der Übergang auf die neue Gesellschaft hat nun eine tragfähige Basis. Aufbauend auf dem TVöD gibt es viele Verbesserungen für die künftigen Beschäftigten.

 

Mehr Entgelt

Um einen Anreiz für den Übergang zu schaffen, gibt es schon heute neue Entgelttabellen für die Zeit nach dem Übergang. Ohne zu wissen, wie die allgemeine Tarifentwicklung aussieht, wird die ab März 2020 geltende TVöD-Tabelle für die Autobahn GmbH um 3,5 % bis zur Entgeltgruppe 9c aufgestockt. Ab der Entgeltgruppe 10 erfolgt eine Erhöhung um 2 %. Liegt die Erhöhung in der Tarifrunde mit Bund und Kommunen im Herbst 2020 oberhalb der jetzt vereinbarten Werte, gibt es diesen Differenzbetrag zusätzlich. Ist die Erhöhung im TVöD niedriger, bleibt es bei den höheren Werten. Weiterlesen