7. Leistungen bei angemessenem Beitrag

Gewerkschaftsarbeit kostet Geld. Deshalb müssen die Mitglieder der Gewerkschaft Beiträge zahlen. Jeder sollte dies einsehen.  Die Beiträge werden im Allgemeinen in einem bestimmten Prozentsatz oder als Festbetrag erhoben.

Dem Prinzip nach verfährt der VDStra. in gleicher Weise. 

Der VDStra. legt das abgerundete Durchschnittsentgelt der Straßenwärter zugrunde, nämlich der Entgeltgruppe 5 des öffentlichen Tarifrechts aus der Stufe 3. Hiervon erhebt der VDStra. nach der Beschlussfassung des Bundesvorstandes einen festen Beitrag für alle aktiven Mitglieder. Das ist in der VDStra.-Satzung so festgelegt.

Wir unterhalten nur einen kleinen Verwaltungsapparat in unserer Bundesgeschäftsstelle in Köln und vermeiden jede Art von Bürokratie. Wir wollen ja den persönlichen Kontakt mit unseren Organen und Mitgliedern nicht nur in der Theorie. Wir suchen ihn in der Praxis. Das ist für alle, die es ernst nehmen, eine mühevolle und anstrengende Aufgabe. Sie erfordert starken Einsatz für die Sache. Aber sie hilft auch Kosten sparen, wie unser Beispiel zeigt. Das wiederum kommt allen Mitgliedern zugute.

Unser Gesamtbild lässt nur einen Schluss zu:

Die Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und im gesamten Straßen- und Verkehrswesen sind nirgends besser aufgehoben als in der VDStra.-Fachgewerkschaft. Ein großer Teil unserer Kolleginnen und Kollegen hat das erkannt und steht in unseren Reihen. Immer neue, besonders aus der jungen Generation, kommen hinzu. Wir bewegen uns im ständigen Trend nach oben, in gesamten Bundesgebiet.

Diese Entwicklung lässt uns nicht ausruhen.

Wir brauchen alle. Je stärker wir sind, umso wirkungsvoller können wir unsere Fachinteressen zur Geltung bringen, umso besser aber auch ist der VDStra. in der Lage, sich für die einzelne Kollegin und den einzelnen Kollegen einzusetzen. Die Ziele und Leistungen des VDStra sind so typisch auf den gesamten Bereich des Straßen- und Verkehrswesen abgestellt, sodass die VDStra ausschließlich die Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Straßen- und Verkehrswesen vertritt. Dies ist ein großes Plus aller Mitglieder, was sich in persönlicher Nähe und Leistungsfähigkeit ausdrückt.

Unsere Beiträge:

Mitglieder 18 Euro, Auszubildende 4,50 Euro, Rentner 6,00 Euro, Teilzeitbeschäftigte zahlen einen anteiligen Beitrag. Umfassender Rechtschutz setzt die Zahlung des satzungsmäßigen Beitrag voraus.

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