Beitritt der Autobahn GmbH

Beitritt der Autobahn GmbH des Bundes zur VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) vereinbart!

Beitritt der Autobahn GmbH ist erfolgt.

Der Beitritt der Autobahn GmbH des Bundes zur VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ist erfolgt. Die Beteiligungsvereinbarung hierzu wurde von allen Beteiligten unterzeichnet und ist nachfolgend aufgeführt.

Zwischen der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ vertreten durch Herrn Gunther Adler als Geschäftsführer Personal sowie Frau Anne Rethmann als Geschäftsführerin Finanzen, und der „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder“ vertreten durch Frau Angelika Stein-Homberg als Mitglied des hauptamtlichen Vorstandes der VBL, wird gemäß §§ 19 und 20 der Satzung der VBL folgendes vereinbart. Weiterlesen

Redaktionsverhandlungen mit dem Land Hessen (TV-H) abgeschlossen!

Nach einer Reihe von Redaktionsterminen konnte der dbb/VDStra.

nun die Redaktion zur Tarifeini-gung vom 29. März 2019 abschließen. Die Änderungstarifverträge des TV-H, TVÜ-H, des TV LandesTicket Hessen, TV Prakt-H, PKW-Fahrer TV-H, TVA-H BBIG und TVA-H Pflege befinden sich nun im Unterschriftsverfahren.
Über die aus der Tarifeinigung resultierenden Einkommenserhöhungen und die sonstigen Verbesserungen hatten wir bereits mit Rundschreiben Nr. 5/2019 vom 29. März 2019 ausführlich berichtet. Mit Abschluss der Redaktion möchten wir über nachfolgend eingefügten Link aber nochmals Details zur Umsetzung der Tarifeinigung darlegen.

EKR 2019 mit dem Land Hessen abgeschlossen

Übergangsbetriebsrat der „Die Autobahn GmbH“ kann seine Arbeit aufnehmen

Übergangsbetriebsrat „Die Autobahn GmbH des Bundes“

Übergangsbetriebsrat der Autobahn GmbH gewählt

Berlin, 5. Dezember 2019

Um die Überleitung der Beschäftigten auf die Autobahn GmbH zu regeln, wurde das Fernstraßen-Überleitungsgesetz (FernstrÜG) beschlossen. Dies regelt teilweise auch die Interessenvertretung der Beschäftigten. Insbesondere wurde für die Personalräte ein Übergangsmandat bis zum 31. Dezember 2020 etabliert. Damit sollte ausdrücklich eine betriebsratlose Zeit in der neuen Autobahngesellschaft ausgeschlossen werden. Gerade in der Aufbauphase der Autobahngesellschaft kommt wegen der darin erfolgenden Weichenstellung für die Zukunft der neuen Gesellschaft der betrieblichen Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen eine besondere Bedeutung zu.

Seit dem Inkrafttreten des FernstrÜG haben sich Veränderungen im Hinblick auf die Organisation der Autobahn GmbH ergeben, insbesondere durch die Verschmelzung der VIFG (Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH) und der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) in die Autobahn GmbH. Durch betriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen, die sich hierdurch und durch den Aufbau von Organisationsstrukturen in den Regionen vor dem 1. Januar 2021 ergeben, bestand aus unserer Sicht das Risiko, dass die gesetzgeberische Intention des FernstrÜG nicht ausreichend umgesetzt werden können. Aus diesem Grund wurde ein Tarifvertrag über die Errichtung eines Übergangsbetriebsrats bei der Autobahn GmbH des Bundes abgeschlossen.
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Tarifverträge mit der „Die Autobahn GmbH des Bundes“

Zum Download eingefügt sind:

  • Manteltarifvertrag für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (MTV Autobahn)
  • Tarifvertrag zur Einführung des Tarifrechts für die „Autobahn GmbH des Bundes“ und zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in dieses Tarifrecht (EÜTV Autobahn)
  • Tarifvertrag über das Entgeltgruppenverzeichnis der „Die Autobahn GmbH des Bundes (TV EGV Autobahn)
  • Tarifvertrag für die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (Kraftfahrer TV Autobahn)
  • Tarifvertrag für die Nachwuchskräfte der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ (TV Nachwuchskräfte Autobahn)
  • Tarifvertrag zur Begleitung des Verfahrens nach § 1 Fernstraßen-Überleitungsgesetz