Übergangsbetriebsrat der „Die Autobahn GmbH“ kann seine Arbeit aufnehmen

Übergangsbetriebsrat „Die Autobahn GmbH des Bundes“

Übergangsbetriebsrat der Autobahn GmbH gewählt

Berlin, 5. Dezember 2019

Um die Überleitung der Beschäftigten auf die Autobahn GmbH zu regeln, wurde das Fernstraßen-Überleitungsgesetz (FernstrÜG) beschlossen. Dies regelt teilweise auch die Interessenvertretung der Beschäftigten. Insbesondere wurde für die Personalräte ein Übergangsmandat bis zum 31. Dezember 2020 etabliert. Damit sollte ausdrücklich eine betriebsratlose Zeit in der neuen Autobahngesellschaft ausgeschlossen werden. Gerade in der Aufbauphase der Autobahngesellschaft kommt wegen der darin erfolgenden Weichenstellung für die Zukunft der neuen Gesellschaft der betrieblichen Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen eine besondere Bedeutung zu.

Seit dem Inkrafttreten des FernstrÜG haben sich Veränderungen im Hinblick auf die Organisation der Autobahn GmbH ergeben, insbesondere durch die Verschmelzung der VIFG (Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH) und der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) in die Autobahn GmbH. Durch betriebsverfassungsrechtliche Auswirkungen, die sich hierdurch und durch den Aufbau von Organisationsstrukturen in den Regionen vor dem 1. Januar 2021 ergeben, bestand aus unserer Sicht das Risiko, dass die gesetzgeberische Intention des FernstrÜG nicht ausreichend umgesetzt werden können. Aus diesem Grund wurde ein Tarifvertrag über die Errichtung eines Übergangsbetriebsrats bei der Autobahn GmbH des Bundes abgeschlossen.

Der Übergangsbetriebsrat setzt sich aus je zwei Mitgliedern der jeweiligen Personalvertretungen pro Bundesland zusammen, die die persönlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft nach §1 Absatz 2 des Tarifvertrages über die Errichtung eines Übergangsbetriebsrats bei der Autobahn GmbH des Bundes erfüllen. Diese beiden Mitglieder wurden von den Stufenvertretungen bei den jeweiligen obersten Straßenbaubehörden der Länder bzw. den Landesbetrieben oder sonstigen Behörden im Sinne des §1 Abs. 1 Nr. 1 FernstrÜG bzw. wenn dort keine Stufenvertretung besteht, vom zuständigen Gesamtpersonalrat bestimmt.

Aufgrund dieses Tarifvertrages fand am 4. und 5. Dezember 2019 in Berlin die konstituierende Sitzung des Übergangsbetriebsrates statt. Zum Vorsitzenden des Übergangsbetriebsrates wurde unser stellvertretender Bundes- und Landesvorsitzender des Landesverbandes NRW Frank Nichtitz gewählt. Zum 1. stellvertretenden Übergangsbetriebsratsvorsitzenden wurde Fritz Reitberger, zum 2. stellvertretenden Übergangsbetriebsratsvorsitzenden Roland Kristeleit – stellvertretender Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender des Landesverbandes Brandenburg – und zum 3. stellvertretenden Übergangsbetriebsratsvorsitzenden Tobias Böttcher gewählt.

In den Betriebsausschuss wurden gewählt: Roland Kristeleit, Tobias Böttcher, Ingo Scheit, Claudia Latzer, Werner Hassel, Thomas Klesen und Frank Bonnes. Gesetzt sind der Vorsitzende Frank Nichtitz und der 1. stellvertretende Vorsitzende Fritz Reitberger.

Alle Angelegenheiten, die die Jugend- und Auszubildendenvertretung von unserer Seite aus betreffen werden von unserem stellvertretenden Bundesjugendleiter Heinrich Kurz im Übergangsbetriebsrat wahrgenommen.

An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die für unsere VDStra.-Fachgewerkschaft ihre Bereitschaft erklärt haben im Übergangsbetriebsrat mitzuarbeiten. Wir wünschen allen viel Erfolg bei der Arbeit im Übergangsbetriebsrat im Sinne aller zu vertretenden Beschäftigten.

Roland Kristeleit, Frank Nichtitz, Gunther Adler (Geschäftsführer AGB), Fritz Reitberger u. Tobias Böttcher, von links.

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