Köln, den 19. Dezember 2018 Die Einkommen der Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder fallen, müssen sich merklich erhöhen Im Januar 2019 beginnen die Tarifverhandlungen für alle Landesbeschäftigten im Geltungsbereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Hier gilt es unter anderem, das große Gefälle zum Tarifabschluss mit Bund und Kommunen auszugleichen. Gerade in der Zeit guter wirtschaftlicher Entwicklung haben die Beschäftigten der Bundesländer ein Recht darauf, vom wirtschaftlichen Erfolg zu partizipieren. Die Arbeitgeber der Länder sollten schon im Eigeninteresse zur Personalbindung und Nachwuchskräftegewinnung die Bereitschaft haben, ihre Beschäftigten am Erfolg teilhaben zu lassen. Am 20. Dezember 2018 werden die Gewerkschaften hierzu ihre Forderungen veröffentlichen. Hierzu haben wir im Vorfeld mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Saarland, Bayern, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen intensiv gesprochen und die Erwartungshaltungen zusammengefasst. Wir als VDStra.-Fachgewerkschaft haben der Bundestarifkommission unseres Dachverbandes, dem dbb beamtenbund und tarifunion, die Ergebnisse unserer Branchentage zur Diskussion und Forderungsfindung mitgeteilt. Kernforderungen sind die Angleichung des TV-L an das Niveau des TVöD sowohl monetär als auch beim stufengleichen Aufstieg. Aber auch die Gefahrenzulage ist und bleibt eine Kernforderung zur Abdeckung der immens hohen Kosten einer unabdingbaren privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Beschäftigten der Straßenbauverwaltungen und Landesbetriebe, deren Arbeitseinsatz mit einem Anteil von über 30 Prozent im Außendienst – also auf den Autobahnen und anderen Straßen – stattfindet. Diese Versicherung ist notwendig für alle Beschäftigten, die nach 1961 geboren wurden, weil es für diese keine Berufsunfähigkeitsrente mehr gibt und weil die Beiträge einer unabdingbaren privaten Berufsunfähigkeitsversicherung extrem hoch sind, da für diesen Beschäftigtenkreis von den privaten Versicherern die höchste Risikostufe zur Beitragshöhe zugrunde gelegt wird. Weitere Forderungen sind unter anderem flexible Arbeitsmodelle, Freizeit statt Lohnerhöhung, Altersteilzeit und Wochenarbeitszeit. In 2018 ist mit einer Rekordeinnahme des Bundes, der Länder und Kommunen von 715,5 Milliarden Euro auszugehen. Alleine die Länder hatten im ersten Halbjahr 2018 einen Überschuss von 17 Milliarden Euro. Dieses Geld muss gut investiert werden, und zwar in die Menschen, die die Landesverwaltungen stabil, souverän und verlässlich unter häufig widrigsten Umständen funktionsfähig halten, und in der Nachwuchsgewinnung, damit auch zukünftig solche Ergebnisse erzielt werden und starke Landesverwaltungen überhaupt handlungsfähig bleiben können. Wir als VDStra.-Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten fordern die Tarifgemeinschaft deutscher Länder zu fairen Verhandlungen im Interesse aller Landesverwaltungen und deren Beschäftigten auf. Original als PDF |
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