vom 27. bis 29. März 2023 wurden die Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde mit Bund und Kommunen in Potsdam fortgesetzt. Trotz
intensiver Verhandlungen über drei Tage konnte kein Kompromiss erreicht werden. Die Arbeitgeberseite hat ihr erstes Angebot aus der vorangegangenen Verhandlungsrunde nicht nachgebessert. Die Gewerkschaften haben das Angebot erneut als deutlich zu niedrig zurückgewiesen, weil es in keiner Weise geeignet ist, die extremen Kostensteigerungen der letzten Monate abzumildern, die hervorragende Arbeit der Kolleginnen und Kollegen zu honorieren und den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen attraktiv und zukunftsfähig aufzustellen. Da keine weitere Bewegung der Arbeitgeberseite zu erwarten war, haben die Gewerkschaften die Verhandlungen nun für gescheitert erklärt.
Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung Diese Koalition ist angetreten, um Deutschland zu modernisieren. Bereits im vergangenen Jahr haben die Koalitionspartner umfassende Reformen auf den Weg gebracht, damit 2030 in Deutschland mehr als doppelt so viel erneuerbarer Strom produziert wird wie heute. Gemeinsam mit den Europäischen Partnern wird der Emissionshandel gestärkt und erweitert. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat gezeigt, dass dies nicht nur wegen des Klimaschutzes notwendig ist. Ein Umstieg auf erneuerbare Energien macht Deutschland unabhängiger und sorgt für mehr Sicherheit. Erneuerbare Energien sind Freiheitsenergien.
am 22. und 23. Februar 2023 wurden die Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde mit dem Bund und den Kommunen in Potsdam fortgesetzt. Die Arbeitgeberseite hat ein erstes Angebot vorgelegt, das jedoch von der dbb Verhandlungskommission als nicht ausreichend zurückgewiesen wurde. Nach Vorstellung der Arbeitgeber soll es nur geringe tabellenwirksame Erhöhungen bei einer sehr langen Laufzeit geben. Ein Mindestbetrag ist in dem Angebot nicht enthalten und wird insbesondere von den kommunalen Arbeitgebern kategorisch abgelehnt.
Ein ungewöhnliches Hin und Her geht mit einem schlussendlich respektablen Ergebnis zu Ende! Wie im Flugblatt Autobahn GmbH 2022 / Nr. 4 berichtet, hatten die Arbeitgebenden die schon Ende September 2022 verhandelte Einigung im Oktober letzten Jahres überraschend widerrufen und wesentliche Teile der Einigung wieder in Frage gestellt. Nach einer Reihe von Verhandlungen ist es dem dbb nun gelungen, eine gute Lösung für die Beschäftigten durchzusetzen, die in weiten Teilen dem entspricht, was zuvor angestrebt worden ist.
Am Montag, dem 13. Februar 2023, hat der dbb nun erstmals mit der Geschäftsleitung der Autobahn GmbH über den Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrags verhandelt. In einer mehrstündigen und intensiven Diskussion bekräftigte der dbb seinen Standpunkt, dass die bisher geltenden tarifvertraglichen Regelungen nicht ausreichen, um den mit der Digitalisierung einhergehenden Herausforderungen angemessen zu begegnen.
Sicherheit war, ist und wird immer ein Schlüsselwort bei der Arbeit auf Deutschlands Autobahnen sein. Der dbb steht dafür, sich um Eure Sicherheit während Eurer schwierigen Arbeit zu kümmern. Gleichzeitig macht sich der dbb stark, wenn es darum geht, Euren Arbeitsplatz modern und sicher zu gestalten. Dazu gehört unbedingt, dass wir die Veränderungen, die die Digitalisierung auch bei Euren oftmals hochspezialisierten Arbeitsplätzen mit sich bringt, tarifvertraglich absichern. Genau das gehen wir jetzt an!
am 24. Januar 2023 in Potsdam endete die erste Verhandlungsrunde mit dem Bundesinnenministerium (BMI) und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Beschäftigten
im Tarifbereich des TVöD – leider wie zu erwarten war – ohne Ergebnis. Von Seiten der Arbeitgeber –
für den Bund Bundesinnenministerin Faeser und für die Kommunen VKA-Chefin Welge – gab es zum
Auftakt weder ein Angebot, noch scheinen die Nöte der Beschäftigten, die uns bisher unermüdlich
durch diese harten Krisenzeiten geführt haben, verstanden worden zu sein.
mit der Autobahn GmbH des Bundes hat inzwischen der erste Arbeitgeber im Straßen- und Verkehrswesen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro an seine Beschäftigten auszuzahlen. Was hat es mit dieser steuerfreien Inflationsausgleichsprämie auf sich und wann erhalten auch die Beschäftigten bei anderen Arbeitgebern eine solche Zahlung? Aufgrund zahlreicher Mitgliederanfragen wissen wir, dass dieses Thema im Kollegenkreis aktuell heiß diskutiert wird. Wir wollen deshalb nachfolgend einige ergänzende Hinweise zur Inflationsausgleichsprämie geben und auch die Hintergründe nochmals näher erläutern: