Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die bisherige Weigerung der Autobahn GmbH, die Zulagen im Haustarifvertrag zum 1. März 2024 anzuheben, wurde durch dbb (VDStra.-Fachgewerkschaft, KOMBA und BTB-Gis) bereits Anfang des Jahres scharf kritisiert. Im Gespräch am 5. Juni 2024 hat die Geschäftsführung der Autobahn GmbH dem Druck des dbb nun nachgegeben, so dass sich der dbb auf eine ab-schließende Regelung zu diesem Thema geeinigt hat!
Eins zu eins TVöD Umsetzung kommt!
Vereinbart worden ist, dass alle Zulagen nach Tarifvertrag um mindestens 11,5 Prozent angehoben werden, auch die Vorarbeiterzulage sowie die Zulage für das Führen eines Mehrzweckgeräteträgers erhöhen sich rückwirkend um mindestens diesen Prozentsatz. Die Autobahn GmbH erkennt an, dass die im Manteltarifvertrag vereinbarte Koppelungsregelung an die Gehaltsentwicklung des Bundes nicht nur für die Tabellenwerte, sondern auch für die Zulagen gilt. Damit wird dem ursprünglichen „Geist“ der 2019 vereinbarten Regelung Rechnung getragen. Die Zu-lagen werden rückwirkend zum 1. März 2024 erhöht, so dass für die zurückliegen-den Monate eine Nachzahlung geleistet werden wird! Damit hat die Autobahn GmbH ihre anfängliche Verweigerungshaltung aufgegeben und hat die Linie des dbb vollständig akzeptiert!
Klarstellung zum Unternehmensbonus bei Beschäftigten in der Probezeit
Im Rahmen der Gespräche ist zudem eine Ergänzung zum Unternehmensbonus nach § 19 MTV vereinbart worden. Ein Anspruch auf Auszahlung des Unternehmensbonus besteht ab dem Jahr 2025 erst nach erfolgreichem Bestehen der vereinbarten Probezeit.