Lohngruppenverzeichnis BW Konstruktiver Auftakt!

Am 23. Mai 2024 konnte die gemeinsame Verhandlungskommission von dbb und ver.di im ersten Verhandlungstermin mit dem KAV Baden-Württemberg ihre Forderungen deutlich machen und bereits erste Erfolge erzielen. In dem sachlichen und konstruktiven Gespräch zeichnet sich insbesondere eine Verständigung auf die Eckeingruppierung der Straßenwärter in EG 6 ab. Wir sind zuversichtlich, noch vor dem Sommer einen guten Abschluss zu erzielen!

Unsere Forderungen
Die derzeitige Eingruppierung der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst ist nicht mehr zeitgemäß. Die Tätigkeitsbilder und Anforderungen im Straßenbetriebsdienst haben sich in den letzten Jahren massiv gewandelt und sind deutlich anspruchsvoller geworden. Das muss sich auch in angemessenen Eingruppierungsregelungen widerspiegeln. Wir fordern daher:

– Für Beschäftigte im originären Straßenbetriebsdienst muss die EG 4 die unterste Eingruppierung sein.
– EG 5 für Seiteneinsteiger mit abgeschlossener Ausbildung und Aufstieg in EG 6 nach Abschluss der verwaltungseigenen Prüfung; diese Prüfungen müssen im erforderlichen Umfang angeboten werden.
– EG 6 für Straßenwärter mit entsprechender Ausbildung und Tätigkeit; die Kosten des hierfür erforderlichen Führerscheins muss der Arbeitgeber tragen.
– EG 7 für Beschäftigte in der EG 6, denen durch ausdrückliche Anordnung zusätzliche Tätigkeiten übertragen worden sind, die besondere im Bereich des Straßenbetriebsdienstes erworbene Erfahrungen oder mindestens eine zusätzliche Schulung voraussetzen. Die Übertragung der Aufgabe begründet den Eingruppierungsanspruch als Heraushebungsmerkmal gegenüber den Tätigkeiten in EG 6, im Sinne einer Zusammenhangsarbeit mit den anderen übertragenen Tätigkeiten (die Tätigkeit muss nicht zu 50% erbracht werden) sowie für Verwalter des Gerätehofs.
– EG 9a für Straßenwärter in der Funktion als Bauaufseher, Kolonnenführer, Streckenwart, ZbV oder Einsatzleiter.
– Regelung analog zu § 3 der Anlage 3 des EG-TV Nr. 6 G (Anerkennung Berufserfahrung), wobei dann das geltende EG- Niveau für Straßenwärter abgebildet wer-den muss (EG 6).
– Alle anderen handwerklichen Berufe im Bereich der Straßenmeistereien der Land-kreise sollen entsprechend dem EG-TV Nr. 6G, BW eingruppiert werden.
– Dynamische Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags nach 9a für Straßenwärter die in der 24/7 verkehrssichernden Rufbereitschaft eingesetzt wird. Bei Einsatz zu mindestens 50% als monatliche Zulage, bei tageweisem Einsatz in Höhe von 1/30 des Unterschiedsbetrages.
Arbeitgeber zeigt Kompromissbereitschaft
Insbesondere in Bezug auf die Eckeingruppierung in EG 6 signalisierte der Arbeitgeber Offenheit. In Bezug auf unsere übrigen Forderungen konnten wir unsere Standpunkte verdeutlichen und Lösungsansätze austauschen. Wir sind zuversichtlich!
Wie geht es weiter?
Verhandlungstermine sind für den 17., 19. und 23. Juli 2024 angesetzt. Wir werden weiter berichten!

Lohngruppenverzeichnis BW – Konstruktiver Auftakt