Speed Networking
Kampagne
der
VDStra.-Bundesfrauenvertretung
„Mehr Frauen für technische Berufe im Straßen- und Verkehrswesen begeistern“
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VDStra.-Bundesfrauenvertretung
„Mehr Frauen für technische Berufe im Straßen- und Verkehrswesen begeistern“
Klaus ist am Freitag den 23. August 2024 im Alter von nur 61 Jahren unerwartet von uns gegangen. Klaus war seit fast 30 Jahren aktives Mitglied unserer Fachgewerkschaft als Vertrauensperson in seiner Dienststelle der Straßenmeisterei Groß-Umstadt, Bezirksvorsitzender des VDStra-Bezirkes Hessen Süd sowie Mitglied des örtlichen Personalrates und des Gesamtpersonalrates bei Hessen Mobil. Darüber hinaus war Klaus Mitglied des Tarifausschusses im dbb Landesverband Hessen. Klaus war sehr hilfsbereit und stets ansprechbar für seine Kolleginnen und Kollegen. Die Gewerkschaftsarbeit in unserer VDStra.-Fachgewerkschaft war ihm stets eine Herzens Angelegenheit und er war ausgewiesener Fachmann, wenn es um Tarifliche Fragen im Geltungsbereich des TV-H ging.
Wir werden Klaus ein ehrendes Andenken bewahren.
In Gedanken sind wir bei seinen Angehörigen, Freundinnen und Freunden, Kolleginnen und Kollegen, wir trauern mit ihnen.
Bundes- und Landesleitung der VDStra.-Fachgewerkschaft
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Mitglieder,
nicht zuletzt durch die massive Kritik des dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) und seiner zuständigen Mitgliedsgewerkschaften
VDStra., komba und BTB konnte die von der Bundesregierung angedachte Kredit-Finanzierung zum Bau und Betrieb der Autobahn GmbH
abgewendet werden. Um die Defizite im Haushaltsplan für das Jahr
2025 zu stopfen, hatte die Bundesregierung angedacht, die notwendigen Investitionen für den Erhalt, Neubau und Betrieb der Autobahnen
über eine Verschuldung der Autobahn GmbH zu finanzieren.
Autobahn Schuldenfinanzierter Betrieb abgewehrt über PDF weiterlesen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 19. Juli 2024 sind die Verhandlungen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg über eine verbesserte Eingruppierung der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst im Bereich der Landkreise erfolgreich abgeschlossen worden.
Weitere Infos hierzu im nachfolgend eingefügtem Info.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die bisherige Weigerung der Autobahn GmbH, die Zulagen im Haustarifvertrag zum 1. März 2024 anzuheben, wurde durch dbb (VDStra.-Fachgewerkschaft, KOMBA und BTB-Gis) bereits Anfang des Jahres scharf kritisiert. Im Gespräch am 5. Juni 2024 hat die Geschäftsführung der Autobahn GmbH dem Druck des dbb nun nachgegeben, so dass sich der dbb auf eine ab-schließende Regelung zu diesem Thema geeinigt hat!
Eins zu eins TVöD Umsetzung kommt!
Vereinbart worden ist, dass alle Zulagen nach Tarifvertrag um mindestens 11,5 Prozent angehoben werden, auch die Vorarbeiterzulage sowie die Zulage für das Führen eines Mehrzweckgeräteträgers erhöhen sich rückwirkend um mindestens diesen Prozentsatz. Die Autobahn GmbH erkennt an, dass die im Manteltarifvertrag vereinbarte Koppelungsregelung an die Gehaltsentwicklung des Bundes nicht nur für die Tabellenwerte, sondern auch für die Zulagen gilt. Damit wird dem ursprünglichen „Geist“ der 2019 vereinbarten Regelung Rechnung getragen. Die Zu-lagen werden rückwirkend zum 1. März 2024 erhöht, so dass für die zurückliegen-den Monate eine Nachzahlung geleistet werden wird! Damit hat die Autobahn GmbH ihre anfängliche Verweigerungshaltung aufgegeben und hat die Linie des dbb vollständig akzeptiert! Weiterlesen
Ein Thema, was unsere Kolleginnen und Kollegen immer häufiger beschäftigt ist die Arbeitszeit. Da dieses Thema sehr unterschiedlich diskutiert wird und so viele Gestaltungsmöglichkeiten bietet, haben wir uns dazu entschlossen, über die übliche Meinungsbildung hinaus eine Online-Befragung hierzu durchzuführen.
Für unsere Befragung haben wir nachfolgend einen QR-Code eingefügt, der sofort zum Vordruck führt. Da es nicht auszuschließen ist, dass sich an der Befragung auch Kolleginnen und Kollegen beteiligen, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, ist es hierbei wichtig, seinen richtigen Namen anzugeben. Selbstverständlich werden wir uns mit allen eingehenden Rückantworten befassen, aber bei der Auswertung werden nur die Rückantworten unserer Mitglieder berücksichtigt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir den Absender bzw. die Absenderin nachvollziehen können.
Zum Download haben wir das dazugehörige Info Schreiben nachfolgend eingefügt:
Rundschreiben v. 22.5.2024 – Befragung Arbeitszeit