Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Rundschreiben vom 9. Dezember 2024 hat der Geschäftsbereich Tarif unseres Dachverbandes dbb beamtenbund und tarifunion über eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu Überstundenzuschlägen von Teilzeitbeschäftigten vom 5. Dezember 2024 (Aktenzeichen 8 AZR 370/20) informiert, die auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Juli 2024 (Aktenzeichen C-184/22 und C185-22) Bezug nimmt. Die Entscheidungsgründe des BAG sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Dennoch wollen wir dieses Thema aus gegebenem Anlass bereits jetzt schon aufgreifen und Euch informieren.

Entscheidung des BAG

Das BAG hat entschieden, dass tarifvertragliche Regelungen, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten voraussetzen, gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter verstoßen, wenn die Ungleichbehandlung nicht sachlich gerechtfertigt ist. Wenn sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung fehlen, liegt diesbezüglich außerdem regelmäßig eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind.

Weiterlesen

Erreichbarkeit der Bundesgeschäftsstelle an den Feiertagen:

Erreichbarkeit der Bundesgeschäftsstelle an den Feiertagen:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

in der Zeit vom 24.12.2024 bis zum 02.01.2025 ist die Bundesgeschäftsstelle geschlossen. In dieser Zeit nehmen die Kolleginnen und Kollegen der Bundesgeschäftsstelle ihren Resturlaub. In dringenden Fällen steht Euch/Ihnen der Bundesvorsitzende unter der Rufnummer 0172 8559534 zur Verfügung.