Einkommensrunde 2019 für den öffentlichen Dienst

Einkommensrunde 2019 für den öffentl. Dienst der Länder

im Geltungsbereich des TV-H mit dem Land Hessen!

Tarifabschluss vom 29.03.2019

An alle Landesvorstandsmitglieder und Vertrauensleute im Geltungsbereich des TV-H,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch für die Kolleginnen und Kollegen des Landes Hessen konnte ein Tarifergebnis erzielt werden das nicht den Anschluss an den TV-L und TVöD verliert. Des Weiteren konnten Hessenspezifische Regelungen verbessert und in der Laufzeit verlängert werden.

Einkommenserhöhungen im Detail:

Einkommenserhöhungen

Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder End-stufe sowie die Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü) werden wie folgt erhöht:

  • zum 1. März 2019 um ein Gesamtvolumen von 3,2 v.H.; in diesem Gesamtvolumen sind enthalten
  • die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 v.H., mindestens jedoch eine Erhöhung um 100 Euro und
  • für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung, mindestens jedoch eine Erhöhung um 100 Euro;
  • zum 1. Februar 2020 um ein Gesamtvolumen von 3,2 v.H.; in diesem Gesamtvolumen sind enthalten
  • die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um weitere 4,3 v.H., mindestens jedoch eine Erhöhung um 100 Euro und
  • für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung, mindestens jedoch eine Erhöhung um 100 Euro;
  • ab 1. Januar 2021 um ein Gesamtvolumen von 1,4 v.H.; in diesem Gesamtvolumen sind enthalten
  • die Anhebung der Stufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um weitere 1,8 v.H., mindestens jedoch eine Erhöhung um 40 Euro und
  • für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Erhöhung, mindestens jedoch eine Erhöhung um 40 Euro.


Die Laufzeit beträgt 33 Monate bis 30. September 2021.

Auszubildende

Die Ausbildungsentgelte im TV-H BBiG und TVA-H Pflege werden

  • – zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 60 Euro und
  • – zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 60 Euro erhöht.

Die Regelung zur Übernahme der Auszubildenden in §§ 19 TVA-H BBiG und § 18a TVA-H Pflege wird für die Dauer der Laufzeit bis zum 30. September 2021 wieder in Kraft gesetzt. Weitere relevante Verbesserungen umfassen die Erhöhung des Urlaubsanspruchs von 29 auf 30 Tage für Auszubildende, Praktikanten und Praktikantinnen sowie die Einführung der Kinderzulage gem. § 23a TV-H für den vorbenannten Personenkreis.   

Entgeltordnung

Verbesserungen gibt es auch im Bereich der Entgeltordnung. Ab 2020 wird es wesentlich verbesserte Eingruppierungsregelungen für die Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik geben. Ebenfalls wurden wesentliche Verbesserungen der Eingruppie-rung der Ingenieurinnen und Ingenieure vereinbart. Hierbei haben die Tarifvertragsparteien bewiesen, dass sie gemeinsam das Problem des Fachkräftemangels in diesem Bereich an-gegangen sind. Von neuen und besseren Eingruppierungsmerkmalen profitieren künftig ebenfalls einige Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst und Pflegedienst.   

Entzerrung Entgeltgruppe 9

Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt. Dabei gelten in den beiden Entgeltgruppen folgende Ausgangswerte für die Dynamisierungen:  

Für die Erhöhung der Beträge nach Satz 2 gilt I.1. der Tarifeinigung entsprechend. Die Stufenlaufzeit in der Entgeltgruppe 9a richtet sich nach § 16 Absatz 3 Satz 1 TV-H. Die bisherige Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit wird die Entgeltgruppe 9b. Diese Neuregelung tritt zum 1. August 2019 in Kraft.   

Für die Beschäftigten bei Hessen Mobil

Für die Beschäftigten im UI-Dienst bei Hessen Mobil wurde eine Erhöhung der Erschwernis-zuschläge wie folgt erreicht

  1. a) zum 1. März 2019 um 1,00 Euro,
  2. b) zum 1. Februar 2020 um 1,00 Euro,
  3. c) ab 1. Januar 2021 um 1,00 Euro.

Besitzstände aus dem Tarifvertrag zu § 73 MTL II

Die Besitzstände aus dem Tarifvertrag zu § 73 MTL II für die seit dem 29. Februar 1996 in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis stehenden Arbeiterinnen und Arbeiter des Lan-des Hessen, deren Arbeitsverhältnis beim Inkrafttreten des TV-H fortbesteht, wurden bis Ende 2021 verlängert.

Hessen-Ticket bleibt

Auch für die Laufzeit des nunmehr abgeschlossenen Tarifvertrags wird den hessischen Lan-desbeschäftigten das sogenannte Hessen-Ticket zur Verfügung gestellt. Dass dies auf das Gesamtvolumen des Tarifvertrags angerechnet wird, hat der dbb erfolgreich verhindert.

Jahressonderzahlung, § 20 TV-H

Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-H wird für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren. Die nach dem Jahr 2022 wirksam werdenden allgemeinen Entgelterhöhungen finden auch auf die Jahressonderzahlung An-wendung. Die Arbeitgeber haben ultimativ auf diesen Beitrag der Arbeitnehmer der sich auch im TV-L-Ergebnis findet, bestanden.

Übertragung auf die Beamten und Versorgungsempfänger

Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass die in diesem Eckpunktepapier vereinbarten Einkommensverbesserungen durch den Gesetzgeber auch auf die Beamtinnen und Be-amten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zeitgleich und systemgerecht im Volumen von

  • 3,2 v.H. (1. März 2019),
  • 3,2 v.H. (1. Februar 2020) und
  • 1,4 v.H. (1. Januar 2021)

übertragen werden. Eine Kompensation über eine Einfrierung der Sonderzahlung findet nicht statt. Für Anwärterinnen und Anwärter erfolgt anstelle eines Festbetrags eine entsprechende lineare Anpassung in gleicher Höhe wie für die Beamtinnen und Beamten jeweils zum 1. Januar 2019, 2020 und 2021.    

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