Infrastrukturgesellschaft

Information von BTB, komba gewerkschaft und VDStra. zu

Infrastrukturgesellschaft: Dialog mit Bundesverkehrsminister
Vertreter der Fachgewerkschaften im dbb beamtenbund und tarifunion BTB, komba gewerkschaft und VDStra. sowie Personalräte im Bereich der Straßenbauverwaltungen kamen auf Einladung von Verkehrsminister Andreas Scheuer am 13. Juli im Verkehrsministerium zusammen.

Verkehrsminister Scheuer, weitere Ministeriumsvertreter sowie der neu ernannte Leiter der Stabsstelle Infrastrukturgesellschaft (IGA) Herr Krüger und seine Stellvertreterin Tatjana Tegtbauer stellten den aktuellen Stand des Projektes vor.

Keine Empfehlung zum Wechsel

Das Standortkonzept wurde nochmals überarbeitet. So ist beispielsweise in Hessen die Stadt Frankfurt nicht länger ein temporärer Standort, sondern ein dauerhafter. Ein weiteres Beispiel für Anpassungen stammt aus NordrheinWestfalen. Demnach ist Gelsenkirchen als zusätzlicher Standort vorgesehen. BTB, komba und VDStra. werden das aktuelle Standortkonzept nun umfassend analysieren und entsprechend über die Erkenntnisse berichten.

Für BTB, komba und VDStra. reicht der derzeitige Sachstand jedoch nach wie vor nicht aus, um den Beschäftigten eine Wechselempfehlung auszusprechen!

Die Frist für den sich derzeit in Abstimmung befindlichen Fragebogen zur Feststellung der Wechselbereitschaft bzw. der Festlegung des Arbeitszeitanteiles für BAB-Aufgaben der jeweiligen Beschäftigten verlängert sich bis zum 31. Juli 2018. BTB, komba und VDStra. fordern die Beteiligten auf, den Bogen kritisch zu prüfen und Auffälligkeiten oder irrelevante Fragen mitzuteilen. Alle drei Fachgewerkschaften sind der Auffassung, dass nur jene Daten benötigt werden, die einer entsprechenden Verwendung oder einer umfänglichen Sozialverträglichkeit dienen. In der Regel handelt es sich dabei um ausschließlich beschäftigungsrelevante Daten. Laut Minister Scheuer müssen demzufolge keine Krankentage angegeben werden.

Im Gespräch wurde deutlich, dass jegliche Personalmaßnahmen im Zusammenhang mit der Personalgewinnung für die IGA, selbst die Gestellung, der Freiwilligkeit der Beschäftigten unterliegen.

Der Minister hat den Gewerkschaften in dem Termin darüber hinaus zugesagt, dass es einen Tarifvertrag zur Begleitung des Verfahrens nach § 1 Fernstraßen-Überleitungsgesetz geben wird. Darin soll die Wirkung der Erklärung zur Wechselbereitschaft festgeschrieben werden. Dies bedeutet, dass die Ausübung des Widerspruchsrechtes durch die Erklärung zur Wechselbereitschaft nicht ausgeschlossen wird.

Auf Anfrage der Gewerkschaften setzt das Ministerium zudem eine ständige Arbeitsgruppe zur Begleitung des Prozesses ein. Ziel ist es, die Informationen von der Basis direkt mit in den Prozess einfließen zu lassen.

BTB, komba und VDStra. halten die Zeitschiene zur Erledigung der offenen Punkte – Tarifverhandlungen, Gesellschaftervertrag etc. – für sehr ambitioniert. Aus diesem Grund gilt weiterhin die Empfehlung für die Kolleginnen und Kollegen, keine Erklärungen abzugeben.

Weil Solidarität sich auszahlt!

Gemeinsam mit den Personalvertretungen machen sich BTB, komba und VDStra. weiterhin für die Interessen der Beschäftigten stark.

Per PDF downloaden