ÖPP Betreiber A1 Mobil mit Klage gegen den Bund in zweiter Instanz gescheitert

ÖPP (öffentlich-private Partnerschaft)

 Privater Autobahnbetreiber A1 mobil scheiterte mit seiner Klage gegen den Bund am Oberlandesgericht (OLG) in Celle. Wie wir schon berichtet hatten, klagte das Betreiber Konsortium A1 mobil gegen den Bund am Landgericht Hannover. Dies hatte geurteilt, dass dem Unternehmen eine Nachzahlung in Höhe von 778 Millionen Euro nicht zusteht. Hintergrund war, dass die Mauteinnahmen im Bereich des privaten Ausbaus auf der A1 zwischen Hamburg und Bremen deutlich geringer ausfallen, als man kalkuliert hatte. Das OLG hat nun in seiner Entscheidung das Urteil des Landesgerichtes bestätigt. Demnach habe das Betreiberkonsortium das Risiko einer veränderten Verkehrsmenge laut Vertrag „unbegrenzt“ selbst übernommen. Der Betreiber rechnete mit stolzen 30% Rendite. Eine Revision gegen diese Entscheidung wurde nicht zugelassen. Dagegen kann das Unternehmen jedoch Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof einlegen.

Nachfolgend eingefügte Links zu diversen Presseberichten hierzu.