Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission zur EKR 2023 mit Bund und Kommunen

Die Schlichtungskommission für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat eine Presseerklärung veröffentlicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend eingefügt ist die Presseerklärung der Schlichtungskommission für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.

Berlin/Göhren-Lebbin, 15. April 2023

Tarifrunde öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen: Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

Die Beratungen der Schlichtungskommission in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind am Abend des 14. April 2023 beendet worden. Der Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mit überwiegender Mehrheit zugestimmt.

„Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Für 2023 gibt es einen Inflationsausgleich, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhöhung. Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss – eine gute Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr. Der ehemalige Bremer Staatsrat Lühr war von der Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden.

„Unter Berücksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschäftigten aber auch der Steuer- und Gebührenzahler kann ich trotz der ungewöhnlichen Höhe die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis“, betonte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige sächsische Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt. Ihn hatte die Arbeitgeberseite als Schlichter berufen.

Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:

  • Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
  • Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
  • Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
  • Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.
  • Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.

Auf Basis der Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am kommenden Samstag, dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen in Potsdam wieder aufnehmen.

Das Schlichtungsverfahren war von Bund und Kommunen am 30. März 2023 auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden. Zuvor hatten die Gewerkschaften das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt.

 

Einkommensrunde 2023 für die Beschäftigten

Einkommensrunde 2023 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen (TVöD) Verhandlungen gescheitert – Auch in der dritten Runde keine Einigung

vom 27. bis 29. März 2023 wurden die Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde mit Bund und Kommunen in Potsdam fortgesetzt. Trotz
intensiver Verhandlungen über drei Tage konnte kein Kompromiss erreicht werden. Die Arbeitgeberseite hat ihr erstes Angebot aus der vorangegangenen Verhandlungsrunde nicht nachgebessert. Die Gewerkschaften haben das Angebot erneut als deutlich zu niedrig zurückgewiesen, weil es in keiner Weise geeignet ist, die extremen Kostensteigerungen der letzten Monate abzumildern, die hervorragende Arbeit der Kolleginnen und Kollegen zu honorieren und den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen attraktiv und zukunftsfähig aufzustellen. Da keine weitere Bewegung der Arbeitgeberseite zu erwarten war, haben die Gewerkschaften die Verhandlungen nun für gescheitert erklärt.

Rundschreiben 30.3.2023

Ergebnispapier des Koalitionsausschuss

Ergebnispapier des Koalitionsausschuss der Bundesregierung vom 28.3.2023

Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung Diese Koalition ist angetreten, um Deutschland zu modernisieren. Bereits im vergangenen Jahr haben die Koalitionspartner umfassende Reformen auf den Weg gebracht, damit 2030 in Deutschland mehr als doppelt so viel erneuerbarer Strom produziert wird wie heute. Gemeinsam mit den Europäischen Partnern wird der Emissionshandel gestärkt und erweitert. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat gezeigt, dass dies nicht nur wegen des Klimaschutzes notwendig ist. Ein Umstieg auf erneuerbare Energien macht Deutschland unabhängiger und sorgt für mehr Sicherheit. Erneuerbare Energien sind Freiheitsenergien.

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Einkommensrunde 2023 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen (TVöD)

Einkommensrunde 2023 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen (TVöD) Erstes Angebot nicht zustimmungsfähig

am 22. und 23. Februar 2023 wurden die Tarifverhandlungen zur Einkommensrunde mit dem Bund und den Kommunen in Potsdam fortgesetzt. Die Arbeitgeberseite hat ein erstes Angebot vorgelegt, das jedoch von der dbb Verhandlungskommission als nicht ausreichend zurückgewiesen wurde. Nach Vorstellung der Arbeitgeber soll es nur geringe tabellenwirksame Erhöhungen bei einer sehr langen Laufzeit geben. Ein Mindestbetrag ist in dem Angebot nicht enthalten und wird insbesondere von den kommunalen Arbeitgebern kategorisch abgelehnt.

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Überfälliger Abschluss! dbb/VDStra setzt sich durch!

Überfälliger Abschluss! dbb/VDStra setzt sich durch!

Ein ungewöhnliches Hin und Her geht mit einem schlussendlich respektablen Ergebnis zu Ende! Wie im Flugblatt Autobahn GmbH 2022 / Nr. 4 berichtet, hatten die Arbeitgebenden die schon Ende September 2022 verhandelte Einigung im Oktober letzten Jahres überraschend widerrufen und wesentliche Teile der Einigung wieder in Frage gestellt. Nach einer Reihe von Verhandlungen ist es dem dbb nun gelungen, eine gute Lösung für die Beschäftigten durchzusetzen, die in weiten Teilen dem entspricht, was zuvor angestrebt worden ist.

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Ergebnis zur ersten Verhandlungsrunde mit der Autobahn GmbH

Ergebnis zur ersten Verhandlungsrunde mit der Autobahn GmbH für einen Digitalisierungsvertrag Autobahn-TV Digitalisierung!

Am Montag, dem 13. Februar 2023, hat der dbb nun erstmals mit der Geschäftsleitung der Autobahn GmbH über den Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrags verhandelt. In einer mehrstündigen und intensiven Diskussion bekräftigte der dbb seinen Standpunkt, dass die bisher geltenden tarifvertraglichen Regelungen nicht ausreichen, um den mit der Digitalisierung einhergehenden Herausforderungen angemessen zu begegnen.

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Flugblatt Autobahn GmbH 2023

Flugblatt Autobahn GmbH 2023 / Nr. 1 „dbb und VDStra fordert TV Digitalisierung für die Autobahn GmbH – Modern & Sicher“

Sicherheit war, ist und wird immer ein Schlüsselwort bei der Arbeit auf Deutschlands Autobahnen sein. Der dbb steht dafür, sich um Eure Sicherheit während Eurer schwierigen Arbeit zu kümmern. Gleichzeitig macht sich der dbb stark, wenn es darum geht, Euren Arbeitsplatz modern und sicher zu gestalten. Dazu gehört unbedingt, dass wir die Veränderungen, die die Digitalisierung auch bei Euren oftmals hochspezialisierten Arbeitsplätzen mit sich bringt, tarifvertraglich absichern. Genau das gehen wir jetzt an!

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