Anstehende Aufsichtsratswahlen

Anstehende Aufsichtsratswahlen bei der Autobahn GmbH des Bundes 2023. MISCH DICH EIN! GEH WÄHLEN!

Wählen! Gewinnen! Mitbestimmen! Das gilt selbstverständlich auch für die Aufsichtsratswahl bei der Autobahn GmbH.
Die steht in nächster Zeit auch bei Dir im Betrieb an. Und damit Du weißt, wie gewählt wird, worum es geht und wie wichtig der Aufsichtsrat ist, geben wir Dir dieses Info an die Hand.

Flyer zur anstehenden Aufsichtsratswahl bei der Autobahn GmbH des Bundes 2023

Info Autobahn GmbH Aufsichtsrat stoppt Bundesverkehrsminister

Info Autobahn GmbH Aufsichtsrat stoppt Bundesverkehrsminister

In der Geschäftsführung der Autobahn GmbH kommt es zu einem großen Stühlerücken. Die dreiköpfige Geschäftsführung soll um einen Sitz erweitert werden. Zugleich scheiden die bisherigen Geschäftsführungsmitglieder Rethmann und Krenz aus. Der Bundesverkehrsminister wollte die Gunst der Stunde nutzen und die Posten besetzen, ohne eine Stellenausschreibung durchzuführen und ohne den Aufsichtsrat ordnungsgemäß zu beteiligen. „Das jedoch haben wir verhindert“, resümiert dbb Tarifchef Volker Geyer, der zugleich stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates ist. „Wir brauchen Top-Leute, die das Vertrauen der Belegschaft haben. Wir haben die Ausschreibung durchgesetzt, die ein Auswahlverfahren mit mehreren Kandidaten sicherstellt.“

Flugblatt_Autobahn

Rundschreiben zum Tarifabschluss

Rundschreiben zum Tarifabschluss mit Bund und Kommunen April 2023

nach der vorangegangenen Schlichtungsempfehlung wurden vom 22. auf den 23. April 2023 die Tarifverhandlungen mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände fortgesetzt und konnten nun mit einem Ergebnis abgeschlossen werden. Zu Beginn nochmals unser herzlichstes Dankeschön an alle Kolleginnen und
Kollegen, die sich an den zahlreichen Demonstrationen und Warnstreikaktionen im Zuge dieser Einkommensrunde mit Bund und Kommunen seit Januar 2023 beteiligt haben. Ohne Euren Einsatz und Eure Bereitschaft, gemeinsam für unsere Forderungen auf die Straße zu gehen, hätten wir hier kein Ergebnis erzielen können. Erst mit der Schlichtungsverhandlung und der daraus resultierenden Schlichtungsempfehlung war es möglich, eine Grundlage für eine vierte Verhandlungsrunde zu schaffen.

Fakten zum Schlichterspruch

Einkommensrunde TVöD 2023 / Nr. 29, April 2023 Fakten zum Schlichterspruch

Am 15. April 2023 haben die Schlichter im Schlichtungsverfahren im Rahmen der Einkommensrunde mit Bund und Kommunen eine Einigungsempfehlung ausgesprochen. Dieser Vorschlag wird hier skizziert. Damit auf Basis der Empfehlung ein Tarifergebnis ausverhandelt werden kann, müssen die Gremien der beteiligten Tarifpartner (dbb, ver.di, Bund, VKA) ein weiteres Mal zu Tarifverhandlungen zusammenkommen. Diese zusätzliche Verhandlungsrunde findet am 22. April 2023 in Potsdam statt. Das vorliegende Flugblatt soll Basis für die Diskussionen vor Ort sein.

Für Vollständiges Flugblatt bitte nachfolgenden eingefügten Link öffnen:

Flugblatt_Einkommensrunde_TVöD

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission zur EKR 2023 mit Bund und Kommunen

Die Schlichtungskommission für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat eine Presseerklärung veröffentlicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend eingefügt ist die Presseerklärung der Schlichtungskommission für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.

Berlin/Göhren-Lebbin, 15. April 2023

Tarifrunde öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen: Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

Die Beratungen der Schlichtungskommission in der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen sind am Abend des 14. April 2023 beendet worden. Der Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mit überwiegender Mehrheit zugestimmt.

„Wir sind als Schlichter einen neuen Weg gegangen: Für 2023 gibt es einen Inflationsausgleich, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhöhung. Der Mix ist ein fairer Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen werden muss – eine gute Investition in einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. h.c. Hans-Henning Lühr. Der ehemalige Bremer Staatsrat Lühr war von der Arbeitnehmerseite als Schlichter benannt worden.

„Unter Berücksichtigung der hohen Inflationsraten, der Interessen der Beschäftigten aber auch der Steuer- und Gebührenzahler kann ich trotz der ungewöhnlichen Höhe die Empfehlung der Schlichtungskommission mittragen und hoffe auf eine schnelle und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis“, betonte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige sächsische Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt. Ihn hatte die Arbeitgeberseite als Schlichter berufen.

Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:

  • Beschäftigten, die unter den TVöD oder TV-V fallen, wird ein Inflationsausgleichsgeld gezahlt, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 werden dann monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
  • Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
  • Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten abweichend von den oben genannten Regelungen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro angehoben.
  • Für Beschäftigte, die unter den TV-N (Nahverkehr) der kommunalen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fallen, erhöhen sich die Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent. Die Erhöhung beträgt in jedem Fall 340 Euro.
  • Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.

Auf Basis der Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am kommenden Samstag, dem 22. April 2023, die Tarifverhandlungen in Potsdam wieder aufnehmen.

Das Schlichtungsverfahren war von Bund und Kommunen am 30. März 2023 auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden. Zuvor hatten die Gewerkschaften das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt.