Personalvertretungswahlen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Jahr stehen in verschiedenen Bundesländern die Personalrats- und Jugend- und Auszubildendenvertretungswahlen an. Die Vorbereitungen hierzu haben schon begonnen.
Aber warum wählen wir überhaupt Betriebs- und Personalräte?
Um diese Frage beantworten zu können, muss man etwas weiter zurückblicken. Dieses Wahlrecht wurde vor über einhundert Jahren blutig erkämpft. Auch heute noch ist dieses Gesetz vereinzelt umstritten. Deshalb ist es von allergrößter Bedeutung, von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen und sich an den Wahlen zu beteiligen. Wenn wir Rechte haben, dann haben wir auch Pflichten! In Bezug auf das Wahlrecht sollte es unsere Pflicht sein, sich an diesen Wahlen zu beteiligen und wählen zu gehen.
Was unterscheidet Betriebs- oder Personalratswahlen von anderen Wahlen?
Bei Personalvertretungswahlen stehen keine Politiker zur Wahl, die man, zumeist bei Bundes- und Landtagswahlen, nur aus den Medien wie Fernsehen und Printmedien kennt und die teilweise abgehoben von den tatsächlichen Sorgen und Nöten der Menschen vor Ort Entscheidungen treffen. Bei den Personalvertretungswahlen kandidieren Kolleginnen und Kollegen aus den unmittelbaren Dienststellen- und Betriebsbereichen, also Interessenvertreter tatsächlich zum Anfassen, die fundiertes Wissen haben. Für unsere Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, auf den Listen zu kandidieren, ihr Herzblut und ihre Zeit für das gemeinsame Interesse aller Beschäftigten und Beamten zu investieren, ist es wichtig, dass die Beschäftigten vor Ort auch an den Wahlen teilnehmen. Es kommt auf jede einzelne Stimme an. Wie auch bei politischen Wahlen entscheiden auch hier die Nichtwähler über den Ausgang der Wahlen mit. Die Feststellung, dass nur ein starker Rückhalt vor manchem Gegenwind schützt, hat schließlich jeder in seinem Leben schon einmal erfahren können.
Gerade in einer Zeit, in der eine immer stärkere Arbeitsverdichtung bei gleichzeitigem Personalabbau und einem Fachkräftemangel die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Straßen- und Verkehrswesen prägt, sind starke und kompetente Betriebs- und Personalvertretungen unverzichtbar. Resignation, Gleichgültigkeit oder Desinteresse wären und sind das falsche Signal, denn die Betriebs- und Personalvertretung ist die betriebliche Interessenvertretung für alle Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Sie hat bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen im Betrieb oder der Dienststelle ein Beteiligungsrecht. In mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten ist die Betriebs- oder Dienststellenleitung sogar auf die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrates angewiesen.
Betriebs- und Personalratswahlen sind ein wichtiges Element innerbetrieblicher Demokratie und Mitverantwortung. Das bedeutet auch, dass die Aufgaben des Betriebs- oder Personalrates über die reine Interessenvertretung der Beschäftigten hinausgehen, denn diese gestalten über die Betriebs- und Personalvertretungen den Dienstbetrieb mit, was sicher nicht jedem gefällt.
Manche Vorgesetzte fühlen sich von hierarchisch weit unterhalb stehenden Personen kontrolliert und gegängelt. Umgekehrt gefällt es auch nicht jedem Betriebs- oder Personalvertreter, dass er Mitverantwortung für einen funktionierenden Dienstbetrieb trägt. Fundamentalopposition zu betreiben wäre manchmal viel einfacher, zudem wäre einem der Applaus am berüchtigten Stammtisch mit Gleichgesinnten sicher, doch so ein Verhalten ist eben mit der Idee des Betriebs- und der Personalvertretungsgesetze nicht vereinbar, denn Interessen und Dienstbetrieb zu berücksichtigen ist fast immer ein Balanceakt.
Gute Personalvertreter/-innen müssen immer zwei Dinge berücksichtigen: zum einen die berechtigten Interessen der Beschäftigten und zum anderen die Erfüllung des betrieblichen oder dienstlichen Auftrages. Dazu braucht es den Willen sich weiter zu bilden, Kreativität und Mut. Sie müssen Ideen entwickeln, wie Widersprüche aufgelöst oder aber zu mindestens abgemildert werden können. Zum anderen braucht es Überzeugungskraft. Die beste Idee nützt rein gar nichts, wenn man sie der Betriebs- oder Dienststellenleitung nicht vermitteln kann. Weiter braucht es Stärke, gefasste Beschlüsse und Vereinbarungen auch zu vertreten, wenn Unmut aufkommt und die Kritik wächst, egal von welcher Seite. Ganz wichtig ist es daneben, über Entwicklungen informiert zu sein, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen und über gute Kontakte zu verfügen, denn von nichts kommt nichts! Geschlossen und nah an den Bedürfnissen der Kolleginnen und Kollegen in sachorientierten Auseinandersetzungen zu argumentieren, anstatt mit polemischen Aussagen und durch Showauftritte zu polarisieren, ist das Gebot einer jeden Stunde.
Die VDStra.-Vertrauenspersonen, -Mandatsträger, -Kandidatinnen und -Kandidaten in den einzelnen Bezirken haben aktuell und in den vergangenen Jahren mit ihrem Engagement und persönlichem Einsatz vor Ort hervorragende Arbeit geleistet. In zahlreichen persönlichen Gesprächen warben sie für die Kandidatinnen und Kandidaten und konnten viele Neuwähler aus dem Kreis der Beschäftigten gewinnen und das Vertrauen für unsere VDStra.-Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten vertiefen.
Ohne eine starke VDStra.-Fachgewerkschaft im Hintergrund, die über das Know-how, die aktuellen Fachkenntnisse und auch über ein fundiertes Hintergrundwissen verfügt und Hilfestellungen als Angebot für Mitglieder bereithält, ist gute und erfolgreiche Betriebs- und Personalvertretungsarbeit im Straßen- und Verkehrswesen nicht möglich.
Der VDStra.-Bundesvorstand möchte sich schon im Vorfeld der zahlreichen Wahlen in 2020 bei allen Kandidatinnen und Kandidaten, Wählerinnen und Wählern sowie allen an einer erfolgreichen Durchführung in Wahlvorständen beteiligten Kolleginnen und Kollegen für ihren Einsatz und ihr besonderes Engagement bedanken.
Danke schön!