Information von BTB, komba gewerkschaft und VDStra.-Fachgewerkschaft zu
Die Sicherheit der Beschäftigten muss an erster Stelle stehen!
Im Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestags zur Reform der Zuständigkeit für die Bundesfernstraßen in 2016 und 2017 haben wir Arbeitsplatz-, Einkommens- und Standortsicherheit erkämpft und uns für die Eindämmung von ÖPP bei den Bundesfernstraßen eingesetzt. Arbeitsplatz-, Einkommens- und Standortsicherheit sind uns zugesagt worden. Die Begrenzung der ÖPP-Projekte auf 100 Kilometer Streckenlänge reicht uns bis heute nicht aus und muss langfristig als Gefahr für die Arbeitsplätze im Dienst der Straßenbauverwaltung des Bundes gesehen werden.
Beteiligung und Mitbestimmung dank unseres gewerkschaftlichen Einsatzes!
Nachdem den Gewerkschaften und Personalräten lediglich die Ergebnisse der Entscheidungen des Bundes und der Länder zur Ausgestaltung der Infrastrukturgesellschaft (IGA) und des Bundesfernstraßenamtes vorgestellt wurden, haben wir im Interesse unserer Mitglieder eine echte Beteiligung und Mitbestimmung von der Politik gefordert. Die ersten Gespräche wurden Anfang Juli mit Verkehrsminister Andreas Scheuer, der neuen IGAStabsstellenleitung Herr Krüger sowie Frau Tegtbauer und Herrn Deres von der Stabsstelle „Infrastrukturgesellschaft“ geführt. Es wurde unter unserer Beteiligung ein Verfahrensablauf zur Einbindung der Gewerkschaften und Personalräte vereinbart. In diesem Verfahren werden BTB, komba gewerkschaft und VDStra gemeinsam dafür sorgen, dass die Zusagen zur Arbeitsplatz-, Einkommens- und Standortsicherheit sozialverträglich umgesetzt werden.
Aktueller Stand zur Einbindung und Beteiligung
Die Sicherstellung der Interessenvertretungen der Beschäftigten wird durch die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe beim Bundesverkehrsministerium zur Beratung der dienstrechtlichen, strukturellen und organisatorischen Fragen des Personalübergangs mit Beteiligung der Gewerkschaften und Personalräte umgesetzt. Parallel hierzu werden die Tarifverhandlungen mit den Schwerpunkten Mantelfragen/Arbeitszeit, Tabelle/Zulagen, Eingruppierung und Überleitung geführt. Bis wir eine konkrete Aussage über eine Empfehlung für oder gegen einen Wechsel zur Infrastrukturgesellschaft oder zum Bundesfernstraßenamt geben können, sind noch viele Details zu verhandeln und zu klären. Nur mit einer exzellenten Vorbereitung der Tarifverträge und der dienstrechtlichen Rahmenbedingungen wird die Reform der Bundesfernstraßen ein Erfolg. Ohne wechselbereite Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird es nicht gehen! Hierfür ist Transparenz herzustellen und sozialvertragliche Sicherheit zu garantieren.
Sind die Arbeitsplätze sicher?
Ob sich für unsere Mitglieder ein Wechsel empfiehlt und die Arbeitsplätze sicher sind, kann gegenwärtig nicht gesagt werden. Insofern müssen die Gespräche und Verhandlungen der ständigen Arbeitsgruppe sowie die Tarifverhandlungen abgewartet werden. Sobald eine Aussage möglich ist, werden unsere Mitglieder informiert. Für unsere Mitglieder besteht vor ihrer Entscheidung über einen Wechsel zum Bund oder Verbleib im Land die Möglichkeit der individuellen Beratung und Prüfung. Aufgrund vieler offener Fragen müssen vor einer Beratung und Entscheidung zunächst die Rahmenbedingungen für eine langfristige Beschäftigung in der Infrastrukturgesellschaft oder im Bundesfernstraßenamt mit dem Bund ausgehandelt und vereinbart werden.
Der Erhebungsbogen zum wechselbereiten Personal wird überarbeitet
Bis Ende 2018 müssen die Länder das wechselbereite Personal an den Bund melden. Zunächst ist festzustellen, dass die Mitteilung über die Wechselbereitschaft nicht für die Zukunft bindet und rechtlich keine endgültige Zusage für einen Wechsel zur Infrastrukturgesellschaft darstellt. Es handelt sich um eine Interessenbekundung. Konkret wird es erst, wenn die Rahmenbedingungen ausgehandelt sind. Erst dann kann eine Entscheidung von den Beschäftigten verlangt werden. Im Gespräch hat Minister Scheuer im Juli zugesagt, dass der Erhebungsbogen überarbeitet wird. Die Gewerkschaften und Personalräte können bis Ende Juli eine Stellungnahme abgeben. Sofort zu streichen sind Fragen des Krankenstandes oder des Grades der Behinderung.
Darüber hinaus müssen die Länder bei der Personalerhebung die Personalräte beteiligen und die Datenerhebung nach den länderspezifischen Landesdatenschutzgesetzen durchführen.
Bedeutung der Erklärung zur Wechselbereitschaft und rechtliche Stellung
Die Erklärung der Beschäftigten zur Wechselbereitschaft von den Ländern zum Bund ist eine Grundvoraussetzung für die weitere Planung. Hierzu haben wir mehrfach deutlich gemacht, dass wir keinem Beschäftigten aktuell zu diesem Schritt raten können. Erst wenn alle offenen Fragen zur Zufriedenheit gelöst, Transparenz geschaffen und Verträge geschlossen worden sind, kann eine Erklärung von den Beschäftigten gefordert werden. Eine erste Sicherheit stellt der am 19. Juli 2018 geschlossene Tarifvertrag zur Begleitung des Verfahrens nach § 1 Fernstraßen-Überleitungsgesetz dar. Dieser Vertrag stellt sicher, dass Kolleginnen und Kollegen, die sich für einen Wechsel vom Landesarbeitgeber zum Bund aussprechen, in keinem Fall ihr gesetzlich verankertes Widerspruchsrecht gegen diese Erklärung verlieren!
Ausbau von ÖPP-Projekte könnte die Wechselbereitschaft deutlich senken!
Hinsichtlich des Ausbaus von ÖPP-Projekten hat Minister Scheuer zugesagt, dass über die im Koalitionsvertrag vereinbarten Staffeln 1 und 2 keine weiteren Projekte in dieser Legislaturperiode aufgelegt werden sollen. Wir haben erneut gefordert, zukünftig auf ÖPPProjekte zu verzichten, da der Bundes- und die Landesrechnungshöfe die Einzelmaßnahmen geprüft und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen nicht bestätigt haben. Sie kamen stattdessen zum Ergebnis, dass die öffentliche Hand die Vorhaben wirtschaftlicher umsetzen kann. Unsere Mitglieder leisten seit Jahren unter schwierigen Rahmenbedingungen eine hervorragende Arbeit. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass Verkehrssicherheit und Befahrbarkeit von der öffentlichen Hand gewährleistet werden und der Bund seine Verantwortung als Eigentümer und Bauherr wahrnimmt.
Bund muss zukünftig seiner Bauherrenfunktion besser nachkommen!
Nach Jahren des Investitionsstaus sind zahlreiche Brücken und Bundesautobahnen verschlissen. Mit dem Verkehrswegeplan und der Aufstellung des Haushaltsplans 2019 sind die Investitionen erneut strukturell angehoben worden. Die bevorstehenden Sanierungs-, Ausbau- und Neubaumaßnahmen kann der Bund nur mit gut qualifizierten Beschäftigten wahrnehmen. Die Bauherrenfunktion sollte der Staat hinsichtlich der Qualitätsanforderungen und Entwicklungsinnovationen nicht leichtfertig aus der Hand geben. Die Gestaltung von moderneren Autobahnen ist für Deutschland entscheidend.
Werden Sie jetzt Mitglied!
Setzen Sie sich gemeinsam mit uns für gute Rahmenbedingungen bei der IGA und dem Bundesfernstraßenamt ein, zeigen Sie sich solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen und sichern Sie sich einen kompetenten Rechtschutz im Überleitungsverfahren!