Verhandlungsdurchbruch!

Tarifabschluss Autobahn GmbH

Mantelregelungen geeint

Bei den Tarifverhandlungen am 12. Juli 2019 haben sich der dbb und die Autobahn GmbH des Bundes auf zukunftsfähige Regelungen für den Manteltarifvertrag verständigt. Der Übergang auf die neue Gesellschaft hat nun eine tragfähige Basis. Aufbauend auf dem TVöD gibt es viele Verbesserungen für die künftigen Beschäftigten.

 

Mehr Entgelt

Um einen Anreiz für den Übergang zu schaffen, gibt es schon heute neue Entgelttabellen für die Zeit nach dem Übergang. Ohne zu wissen, wie die allgemeine Tarifentwicklung aussieht, wird die ab März 2020 geltende TVöD-Tabelle für die Autobahn GmbH um 3,5 % bis zur Entgeltgruppe 9c aufgestockt. Ab der Entgeltgruppe 10 erfolgt eine Erhöhung um 2 %. Liegt die Erhöhung in der Tarifrunde mit Bund und Kommunen im Herbst 2020 oberhalb der jetzt vereinbarten Werte, gibt es diesen Differenzbetrag zusätzlich. Ist die Erhöhung im TVöD niedriger, bleibt es bei den höheren Werten.

  1. Monatsgehalt, Unternehmensbonus und Wechselzuschlag

Der dbb konnte im Tarifvertrag ein echtes 13. Monatsgehalt durchsetzen. Statt einer anteiligen Jahressonderzahlung gibt es ein volles Gehalt. Zusätzlich gibt es ab 2023 einen Unternehmensbonus mit der garantierten Höhe von 10 % auf Basis der Entgeltgruppe 10 Stufe 3. Abhängig von der Erreichung der selbstgesetzten Ziele der Autobahn GmbH steigt der Anteil für die Beschäftigten. In der Übergangsphase gibt es einen einmaligen Wechselzuschlag zur Autobahn GmbH von 1.500 Euro.

Bessere Eingruppierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten

Künftig werden Straßenwärterinnen und Straßenwärter und Werkstattbeschäftigte in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Ausgehend von dieser Eckeingruppierung entwickelt sich das System weiter nach oben. Meisterinnen und Meister sowie Technikerinnen und Techniker starten mit der Entgeltgruppe 8. Die Eingruppierung der Ingenieurinnen und Ingenieure beginnt mit der Entgeltgruppe 10. Wichtig ist, dass das System nach oben hin durchlässig ist. Die Eignung und die auszuübende Tätigkeit entscheiden künftig über die Entgeltgruppe. So gibt es echte Gleichwertigkeit unabhängig von formalen Kriterien.

Arbeitszeit

Alle Kolleginnen und Kollegen in den Autobahn-, Straßen-, Fernmeldemeistereien und den Werkstätten haben eine wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden. 38,5 Stunden haben auch alle im Schicht- und Wechselschichtdienst. Die übrigen Beschäftigten haben eine 39 Stundenwoche. Gelöst wurde auch das Problem des Dienstes während der Rufbereitschaft. Die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten nach einem Sonderdienst führt künftig nicht mehr zu Minusstunden.

Zuschläge, Absicherung bei Berufsunfähigkeit

Die Autobahn GmbH setzt Maßstäbe. Für die Tätigkeit im Gefahrraum „Autobahn“ gibt es 60 Euro pro Monat. Bei den Erschwerniszuschlägen gibt es künftig monatliche Pauschalregelungen. Beschäftigte im Kolonnendienst erhalten einen pauschalisierten Erschwerniszuschlag von 60 Euro. Für Streckenwartinnen und Streckenwarte sowie Straßenmeisterinnen und Straßenmeister liegt dieser Zuschlag bei 25 Euro. Für den Winterdienst auf der Straße gibt es 60 Euro, für den Winterdienst in den Werkstätten 15 Euro. Wege- und Zehrgelder werden in einer Außendienstpauschale zusammengefasst. Bis 30 km Entfernung vom Arbeitsort werden 6,50 Euro Tagespauschale und ab 30 km 8,50 Euro Tagespauschale gezahlt. Erfüllt wird auch eine unserer Kernforderungen nach einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Bis zum Übergang werden die Tarifparteien die Weichen für die Absicherung der Beschäftigten stellen.

Nachwuchskräfte

Auch bei den Auszubildenden und Studierenden wurde in die Zukunft gedacht. Die Werte der Ausbildungsentgelte werden erhöht und liegen zwischen 1.060 Euro und 1.220 Euro. Studierende erhalten 1.300 Euro. Danach erfolgt wie bei den anderen Beschäftigten die Ankopplung an den TVöD im Wege eines vereinbarten Günstigkeitsvergleichs.

Bewertung und Ausblick

„Die Einigung zum Manteltarifvertrag stellt eine sehr gute Entscheidungsgrundlage für alle Kolleginnen und Kollegen dar, die sich entschließen, zur Autobahn GmbH zu wechseln. Die Autobahn GmbH ist in vielen Fragen schon weiter und moderner als andere Arbeitgeber.“, so Volker Geyer, Verhandlungsführer und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb. „Diese Tarifeinigung ist deshalb so wichtig, weil sie den Weg in die Zukunft bereitet. Sie betrifft nicht nur die Beschäftigten, die von den Ländern kommen, sondern alle künftigen Kolleginnen und Kollegen“, sagte Hermann-Josef Siebigteroth, Mitglied der Geschäftsführung der dbb Bundestarifkommission und Bundesvorsitzender der VDStra.-Fachgewerkschaft, nach den Verhandlungen.

Jetzt fehlt noch der letzte Baustein. Dieser betrifft die Frage, wie der Übergang der Beschäftigten von der alten Tarifwelt in die neue Tarifwelt gestaltet wird. Dazu verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber im Sommer einen Überleitungs-Tarifvertrag.

Bitte hier das vollständige PDF ansehen/downloaden