VBL-Zusatzversorgung

Startgutschrift in der VBL-Zusatzversorgung
Neuberechnung inzwischen erfolgt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die im Juni 2017 tarifvertraglich vereinbarte Neuregelung zur Berechnung der rentenfernen Startgutschriften wurde inzwischen von der VBL-Zusatzversorgungskasse umgesetzt. Durch diese Neuregelung wird, nach einer Vielzahl vorhergehender Gerichtsverfahren, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer verfassungskonformen Neuregelung der Startgutschriften Rechnung getragen.

Im August oder September dieses Jahres werden die meisten bereits ein Schreiben der VBL erhalten haben mit der Überschrift „Überprüfung Ihrer Startgutschrift“. Ein Blick auf die erreichten Versorgungspunkte und die Rentenanwartschaft wird im ersten Augenblick für Verwirrung gesorgt haben, zumal die Werte geringer ausfallen als noch bei dem vorhergehenden Versicherungsnachweis des Jahres 2016. Hier besteht jedoch grundsätzlich kein Grund zur Sorge, denn die Nachberechnung bezieht sich lediglich auf die versicherungspflichtige Zeit bis zum 31. Dezember 2001. Die Werte haben sich seitdem aber mit jedem versicherungspflichtigen Jahr weiter erhöht. Ein auf Basis der Neuberechnung der Startgutschrift erstellter Versicherungsnachweis für das Jahr 2017, soll nach Angaben der VBL Ende September bis Anfang Oktober 2018 an alle Versicherten versandt werden und dürfte hierüber Klarheit schaffen.

Was sind Startgutschriften?

Im Jahr 2002 wurde die Zusatzversorgung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes grundlegend reformiert. Das bisherige Gesamtversorgungssystem wurde auf ein Versorgungspunktemodell umgestellt. Mit der Startgutschrift wurden die im Gesamtversorgungssystem erreichten Anwartschaften zum 31. Dezember 2001 berechnet und in das neue Versorgungspunktemodell überführt. Eine Startgutschrift für rentenferne Versicherte erhielt grundsätzlich, wer am 1. Januar 2002 pflichtversichert war und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Warum wird die bisherige Berechnungsmethode kritisiert?

Durch die bisherige Berechnung der Startgutschriften kam es zu einer Ungleichbehandlung der Pflichtversicherten mit einer langen Ausbildung außerhalb des öffentlichen Dienstes. Nach dem alten Modell war es diesen Versicherten nicht möglich, den höchstmöglichen Versorgungssatz zu erreichen.

Wie funktioniert die Neuberechnung?

Bei der Neuberechnung wird jetzt das konkrete Eintrittsalter bei Beginn der Pflichtversicherung zugrunde gelegt. Zur Berechnung des neuen Faktors wird zunächst die Zeit vom erstmaligen Beginn der Pflichtversicherung bis zum Ende des Monats ermittelt, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Anschließend werden 100 Prozent durch diese Zeit in Jahren geteilt. So erhält man den neuen Faktor als Prozentwert, der zur Ermittlung der anteiligen Voll-Leistung maßgebend ist. Der Faktor beträgt hierbei mindestens 2,25 Prozent und höchstens 2,5 Prozent pro Pflichtversicherungsjahr.

Beispiel: Ein Versicherter war 23 Jahre alt, als er erstmals im öffentlichen Dienst beschäftigt wurde. Er erhält für jedes Versicherungsjahr 2,38 Prozent seiner Voll-Leistung.

Was, wenn ich bereits Rentner bin?

Rentenberechtigte, die nach der Neuberechnung eine Erhöhung erhalten, werden zunächst von der VBL über die neue Höhe der Startgutschrift informiert. Im Anschluss wird die Betriebsrente neu berechnet und die Erhöhung – ab Rentenbeginn – ausgezahlt.
Nach Angaben der VBL startet die Neuberechnung ab September 2018, wird sich jedoch über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Sind jetzt alle Kritikpunkte beseitigt?

Nein, die aktuelle Neuberechnung wird zwar für viele Angehörige der rentenfernen Jahrgänge zu einer Verbesserung ihrer Startgutschrift führen, jedoch haben die anhängigen Gerichtsverfahren noch weitere Kritikpunkte am Berechnungsmodell zu Tage gefördert. Dahingehende Änderungsvorschläge haben die Arbeitgeber bisher aber abgelehnt. Es ist daher davon auszugehen, dass noch weitere Gerichtsverfahren folgen werden.

Mit kollegialen Grüßen

VDStra.-Fachgewerkschaft

-Bundesvorstand-