Info zur Infrastrukturgesellschaft

Immer noch keine verbindlichen Ergebnisse

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in letzter Zeit erreichen uns immer mehr Anfragen zur Thematik „Gründung der Infrastrukturgesellschaft“ und „Fernstraßenbundesamt“.

Die Verunsicherung aller Beschäftigten bei den Straßenbauverwaltungen in ganz Deutschland ist groß und das Thema wird nicht mehr nur hitzig diskutiert, sondern viele Beschäftigte sehen sich bereits nach alternativen Arbeitgebern um.

Zu unserem größten Bedauern können wir aber auch in dieser Info noch nicht die Kernfragen unserer Kolleginnen und Kollegen rechtssicher beantworten. Diese sind: Sicherung des Arbeitsortes, des Status, des Entgelts und Beibehaltung des Arbeitsverhältnisses.

Zunächst einmal gilt es hier, die Kolleginnen und Kollegen der Straßenbauverwaltungen in zwei Gruppen zu trennen. Zum einen die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen sowie die Tarifbeschäftigten, die in die Zuständigkeit des neu gegründeten Bundesfernstraßenamtes in Leipzig wechseln können. Diese Kolleginnen und Kollegen sind auch nach einem Wechsel weiterhin Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Tarifrechtlich gilt für die Bundesbehörde der TVöD-Bund und personalvertretungsrechtlich das Bundespersonalvertretungsgesetz. Bei diesem Kreis der Beschäftigten ist die größte Verunsicherung die Frage zum Arbeitsort.

Ganz anders sieht es für die Mehrzahl der Beschäftigten aus, die in die neu gegründete Infrastrukturgesellschaft (IGA) wechseln können/sollen. Die IGA wurde als GmbH gegründet und unterliegt somit nicht den Regeln des öffentlichen Dienstes. Dies bedeutet für die betroffenen Beschäftigten, dass sie kein Arbeitsverhältnis mehr im öffentlichen Dienst haben! Beim Tarifrecht gilt hier weder der TVöD noch der TV-L. Für diese Beschäftigten, die wechseln können/sollen, muss ein Überleitungstarifvertrag vereinbart werden. Danach muss im weiteren Verfahren ein Tarifvertrag für die IGA vereinbart werden, der für alle Neueinstellungen nach der Überleitung in 2021 rechtsverbindlich ist.

Im Bereich des Personalvertretungsrechts wird sich auch einiges ändern. Es gilt hier dann das Betriebsverfassungsgesetz entgegen dem bisher bekannten Personalvertretungsrecht der jeweiligen Bundesländer.

Zurzeit laufen die Verhandlungen für einen Überleitungstarifvertrag. Hier gilt es zunächst einmal alle Besitzstände der zur Überleitung anstehenden Beschäftigten auf Dauer sicherzustellen. Wenn wir hier von einem Zeitraum „auf Dauer“ sprechen, dann meinen wir damit ohne Befristung bis zum Renteneintritt. Weiter gilt es einen Tarifvertrag zu gestalten, der Anreize schafft, in die IGA zu wechseln, bzw. der Nachwuchsgewinnung gewährleistet.

Dies alles hört sich ja eigentlich gar nicht so kompliziert an, ist aber wahnsinnig umfangreich und bedarf unzähliger interner Abstimmungen auf beiden Seiten. Denn, wie in vielen anderen Angelegenheiten, steckt auch hier der Teufel im Detail.

Ein Beispiel zu Detailfragen im Bereich der Beschäftigten bei den Autobahnmeistereien ist die unseres Erachtens überflüssige Thematik der ÖPP-Projekte. Was geschieht mit den Beschäftigten von Meistereien, die von solch einer Maßnahme betroffen sind und zukünftig damit keine Aufgaben vor Ort mehr haben? Was geschieht mit meiner Zusatzversorgung bei der VBL usw.? Diese Liste könnten wir jetzt seitenweise fortsetzen. Man kann aber anhand dieser Beispiele ganz klar erkennen, dass es im Einzelnen noch zahlreiche unbeantwortete Fragen gibt.

Ein weiteres großes Problem unserer Mitglieder ist die Frage nach einer Entscheidungsempfehlung seitens der VDStra.-Fachgewerkschaft. Hier bleiben wir weiterhin derselben Meinung, die wir auch schon in einigen Artikeln in unserer Fachzeitschrift veröffentlicht haben, und zwar, dass hierzu noch keine Aussagen getroffen werden sollten. Solange die Rahmenbedingungen nicht alle vollkommen geklärt und schwarz auf weiß nachlesbar sind, kann man zur Wechselbereitschaft unserer Meinung nach zum jetzigen Verhandlungsstand noch keine Aussage treffen. Erst wenn alle Kriterien bekannt sind, sollte man sich individuell entscheiden.

Aber nicht nur die Beschäftigten, die zur IGA wechseln können/sollen, sind verunsichert und haben Fragen, sondern auch die Beschäftigten, die bei den Straßenbauverwaltungen der jeweiligen Bundesländer verbleiben. Auch hier herrscht zum Teil große Verunsicherung unter den Beschäftigten. Bleibt mein Dienstort zukünftig erhalten? Wie stellt sich meine Straßenbauverwaltung auf, wenn der Bereich der Autobahnen herausgebrochen wird?  Hierzu finden und haben auch schon zahlreiche Gespräche auf unterschiedlichsten Ebenen stattgefunden. Ein wichtiger Meilenstein hier war, dass die einzelnen Bundesländer weiterhin als Auftragsverwaltung zuständig bleiben können für die Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb der Bundesstraßen.

Sobald es konkrete und spruchreife Entscheidungen gibt, werden wir hierzu unverzüglich informieren.

Mit kollegialen Grüßen

VDStra.-Fachgewerkschaft

-Bundesvorstand-