VBL-Zusatzversorgung

Startgutschrift in der VBL-Zusatzversorgung
Neuberechnung inzwischen erfolgt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die im Juni 2017 tarifvertraglich vereinbarte Neuregelung zur Berechnung der rentenfernen Startgutschriften wurde inzwischen von der VBL-Zusatzversorgungskasse umgesetzt. Durch diese Neuregelung wird, nach einer Vielzahl vorhergehender Gerichtsverfahren, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer verfassungskonformen Neuregelung der Startgutschriften Rechnung getragen.

Im August oder September dieses Jahres werden die meisten bereits ein Schreiben der VBL erhalten haben mit der Überschrift „Überprüfung Ihrer Startgutschrift“. Ein Blick auf die erreichten Versorgungspunkte und die Rentenanwartschaft wird im ersten Augenblick für Verwirrung gesorgt haben, zumal die Werte geringer ausfallen als noch bei dem vorhergehenden Versicherungsnachweis des Jahres 2016. Hier besteht jedoch grundsätzlich kein Grund zur Sorge, denn die Nachberechnung bezieht sich lediglich auf die versicherungspflichtige Zeit bis zum 31. Dezember 2001. Die Werte haben sich seitdem aber mit jedem versicherungspflichtigen Jahr weiter erhöht. Ein auf Basis der Neuberechnung der Startgutschrift erstellter Versicherungsnachweis für das Jahr 2017, soll nach Angaben der VBL Ende September bis Anfang Oktober 2018 an alle Versicherten versandt werden und dürfte hierüber Klarheit schaffen. Weiterlesen

Info zur Infrastrukturgesellschaft

Immer noch keine verbindlichen Ergebnisse

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in letzter Zeit erreichen uns immer mehr Anfragen zur Thematik „Gründung der Infrastrukturgesellschaft“ und „Fernstraßenbundesamt“.

Die Verunsicherung aller Beschäftigten bei den Straßenbauverwaltungen in ganz Deutschland ist groß und das Thema wird nicht mehr nur hitzig diskutiert, sondern viele Beschäftigte sehen sich bereits nach alternativen Arbeitgebern um.

Zu unserem größten Bedauern können wir aber auch in dieser Info noch nicht die Kernfragen unserer Kolleginnen und Kollegen rechtssicher beantworten. Diese sind: Sicherung des Arbeitsortes, des Status, des Entgelts und Beibehaltung des Arbeitsverhältnisses.

Zunächst einmal gilt es hier, die Kolleginnen und Kollegen der Straßenbauverwaltungen in zwei Gruppen zu trennen. Zum einen die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen sowie die Tarifbeschäftigten, die in die Zuständigkeit des neu gegründeten Bundesfernstraßenamtes in Leipzig wechseln können. Diese Kolleginnen und Kollegen sind auch nach einem Wechsel weiterhin Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Tarifrechtlich gilt für die Bundesbehörde der TVöD-Bund und personalvertretungsrechtlich das Bundespersonalvertretungsgesetz. Bei diesem Kreis der Beschäftigten ist die größte Verunsicherung die Frage zum Arbeitsort. Weiterlesen

Gefahrenzulage

Zur Abdeckung der extrem hohen Kosten einer privaten unabdingbaren Berufsunfähigkeitsversicherung

5. Juni 2018
Sattelzugfahrer knallte auf der A4, Fahrtrichtung Dresden, aus bislang ungeklärter Ursache in die auf dem rechten Fahrstreifen wegen Kanalarbeiten eingerichtete Tagesbaustelle der AM Hönebach. Das unbesetzte Absicherungsgespann schob sich zunächst durch die Wucht des Aufpralls unter die Sattelzugmaschine, löste sich wieder, drehte sich um 180 Grad und kam entgegengesetzt zur Fahrtrichtung auf dem Standstreifen zum Stehen.
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