Startgutschrift in der VBL-Zusatzversorgung
Neuberechnung inzwischen erfolgt
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die im Juni 2017 tarifvertraglich vereinbarte Neuregelung zur Berechnung der rentenfernen Startgutschriften wurde inzwischen von der VBL-Zusatzversorgungskasse umgesetzt. Durch diese Neuregelung wird, nach einer Vielzahl vorhergehender Gerichtsverfahren, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer verfassungskonformen Neuregelung der Startgutschriften Rechnung getragen.
Im August oder September dieses Jahres werden die meisten bereits ein Schreiben der VBL erhalten haben mit der Überschrift „Überprüfung Ihrer Startgutschrift“. Ein Blick auf die erreichten Versorgungspunkte und die Rentenanwartschaft wird im ersten Augenblick für Verwirrung gesorgt haben, zumal die Werte geringer ausfallen als noch bei dem vorhergehenden Versicherungsnachweis des Jahres 2016. Hier besteht jedoch grundsätzlich kein Grund zur Sorge, denn die Nachberechnung bezieht sich lediglich auf die versicherungspflichtige Zeit bis zum 31. Dezember 2001. Die Werte haben sich seitdem aber mit jedem versicherungspflichtigen Jahr weiter erhöht. Ein auf Basis der Neuberechnung der Startgutschrift erstellter Versicherungsnachweis für das Jahr 2017, soll nach Angaben der VBL Ende September bis Anfang Oktober 2018 an alle Versicherten versandt werden und dürfte hierüber Klarheit schaffen. Weiterlesen