Da uns derzeit viele Anfragen zur den zur Zeit versandten Schreiben der Autobahn GmbH des Bundes in Bezug auf die Anerkennung des Tarifrechtes erreichen, wollen wir nachfolgend einige Fragen verständlich beantworten um eine Hilfestellung zu bieten.
Muss ich dieses Schreiben wirklich unterzeichnen damit für mich ab dem 01.01.2020 der Tarifvertrag TV-A gilt?
Grundsätzlich kann und darf Sie/Euch niemand zwingen, der ausschließlichen Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH des Bundes ausdrücklich zuzustimmen. Ob ein Anspruch nach § 30 EÜTV Autobahn (Tarifvertrag zur Einführung des Tarifrechts für “Die Autobahn GmbH des Bundes“ und zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in dieses Tarifrecht) auf die Zahlung der Wechselprämie von 1.500 EUR (Azubis 500 EUR) besteht, ist jedoch von Ihrer Unterschrift abhängig. Ohne Unterschrift also keine Wechselprämie, unabhängig davon, ob eine Mitgliedschaft bei einer vertragsschließenden Gewerkschaft besteht oder nicht. Weiterlesen