Anerkennung des Tarifrechts der Autobahn GmbH des Bundes

Da uns derzeit viele Anfragen zur den zur Zeit versandten Schreiben der Autobahn GmbH des Bundes in Bezug auf die Anerkennung des Tarifrechtes erreichen, wollen wir nachfolgend einige Fragen verständlich beantworten um eine Hilfestellung zu bieten.

Muss ich dieses Schreiben wirklich unterzeichnen damit für mich ab dem 01.01.2020 der Tarifvertrag TV-A gilt?
Grundsätzlich kann und darf Sie/Euch niemand zwingen, der ausschließlichen Geltung des Tarifrechts der Autobahn GmbH des Bundes ausdrücklich zuzustimmen. Ob ein Anspruch nach § 30 EÜTV Autobahn (Tarifvertrag zur Einführung des Tarifrechts für “Die Autobahn GmbH des Bundes“ und zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in dieses Tarifrecht) auf die Zahlung der Wechselprämie von 1.500 EUR (Azubis 500 EUR) besteht, ist jedoch von Ihrer Unterschrift abhängig. Ohne Unterschrift also keine Wechselprämie, unabhängig davon, ob eine Mitgliedschaft bei einer vertragsschließenden Gewerkschaft besteht oder nicht. Weiterlesen

Solidarisches Tarifergebnis erreicht!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute konnte in der dritten Verhandlungsrunde in Potsdam, nach langen, zähen und intensiven Verhandlungen eine Tarifeinigung für die rund 2,3 Millionen Kolleginnen und Kollegen bei Bund und Kommunen erreicht werden. Es waren, nicht nur der Corona-Pandemie und deren noch nicht bezifferten Auswirkungen geschuldet, sehr schwierige Verhandlungen.

Nachfolgend aufgeführt ein Überblick der Ergebnisse der Verhandlungen: Weiterlesen

Tarifverhandlung mit Bund und Kommunen 2020

Erstes „Angebot“ der Arbeitgeberseite zur laufenden Tarifverhandlung mit Bund und Kommunen liegt vor.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein erstes „Angebot“ der Arbeitgeberseite zur laufenden Tarifverhandlung mit Bund und Kommunen liegt vor.

Die Arbeitgeberseite nennt es Angebot! Wir sagen es ist eine Mogelpackung!

Eine Mogelpackung nennt man umgangssprachlich eine Verpackung für ein Konsumprodukt, die über die wirkliche Menge oder Beschaffenheit des Inhalts hinwegtäuscht. Im übertragenen Sinn wird der Begriff für ein Angebot verwendet, hinter dem sich weniger verbirgt, als es den Anschein hat.

Nachfolgend die wichtigsten „Angebot“ im Einzelnen zum Download.

Rundschreiben Nr. 5 zur EKR 2020 vom 16.10.2020