Solidarisches Tarifergebnis erreicht!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute konnte in der dritten Verhandlungsrunde in Potsdam, nach langen, zähen und intensiven Verhandlungen eine Tarifeinigung für die rund 2,3 Millionen Kolleginnen und Kollegen bei Bund und Kommunen erreicht werden. Es waren, nicht nur der Corona-Pandemie und deren noch nicht bezifferten Auswirkungen geschuldet, sehr schwierige Verhandlungen.

Nachfolgend aufgeführt ein Überblick der Ergebnisse der Verhandlungen:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1.4.2021 um 1,4 %, mindestens 50 EUR,
  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1.4.2022 um 1,8 %,
  • Auszubildende erhalten jeweils 25 EUR /Monat zum 1.4.2021 und 1.4.2022 zum ferner Fortgeltung der bisherigen Übernahmeregelungen,
  • Corona-Sonderzahlung für alle, bis EG 8 von 600 EUR, 400 EUR von EG 9a-12, 300 EUR von EG 13 -15,
  • Angleichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost:
  • ab 1.1.2022 durchschnittlich 39,5 Stunden/Woche,
  • ab 1.1.2023 durchschnittlich 39 Stunden/Woche,
  • Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit bis zum 31.12.2022,
  • Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5 %; von 79,51 % auf 84,51 % für die Entgeltgruppen 1 bis 8. Im Tarifgebiet Ost in zwei Schritten, in 2022 auf 81,51% und in 2023 auf 84,51%. Im Tarifgebiet West in 2022 auf 84,51%.

Die Leistungsorientierte Bezahlung eröffnet künftig neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung und der Nachhaltigkeit, welche in Dienstvereinbarungen geregelt werden können (z.B. Zuschüsse für Fitnessstudios, Kitas oder ÖPNV/Job-Ticket sowie Wertgutscheine oder Leasing von Fahrrädern),

Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit (TV-COVID) wird verlängert bis zum 31.12.2021.

Einschätzung des Ergebnisses:

„Es ist erfreulich, dass es zu einem Tarifabschluss gekommen ist angesichts der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Menschen und die wirtschaftliche Lage. Erfreulicherweise konnten wir uns auf einen Mindestbetrag sowie eine Erhöhung der Jahressonderzahlung für die unteren Einkommensgruppen verständigen. Endlich auch auf eine Arbeitszeitangleichung Ost an West, wenn auch in zwei Schritten sowie einer guten tariflichen Anerkennung der Beschäftigten in der Pflege und im Gesundheitswesen. Auch beim Thema Arbeitsvorgang kommt es zu keiner Verschlechterung für die Kolleginnen und Kollegen.“, so der VDStra.-Bundesvorsitzende Hermann-Josef Siebigteroth.

Rundschreiben Nr. 7 zur EKR mit Bund und Kommunen 2020