Infrastrukturgesellschaft und Fernstraßenbundesamt

Wie gestaltet sich die Zukunft der Beamtinnen und Beamten in der Infrastrukturgesellschaft und dem Fernstraßenbundesamt?

Auf diese Frage gibt es noch viel zu wenig Antworten, so die Meinung der dbb Fachgewerkschaften BTB, komba gewerkschaft und VDStra. Am 26. November 2018 wurden die Gespräche zwischen dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) und den Gewerkschaften zur Bundesfernstraßenreform fortgesetzt. Schwerpunkte des dritten Gesprächs waren die beamtenrechtlichen Regelungen zur Transformation des verbeamteten Personals sowie die Zukunft der Ausbildung von Nachwuchskräften im Fernstraßenbundesamt und in der Infrastrukturgesellschaft (IGA).

Auch für die Beamtinnen und Beamten bestehen noch viele offene Fragen!

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, wie Beamtinnen und Beamte Aufgaben im Bereich der Bundesautobahnen zukünftig wahrnehmen können.

Möglichkeit 1: Das Bundesverkehrsministerium favorisiert die Versetzung der Beamtinnen und Beamten von den Ländern zum Fernstraßenbundesamt. Sofern sie Aufgaben im Fernstraßenbundesamt wahrnehmen, würden sie dort eingesetzt. Nehmen sie hingegen Aufgaben der Infrastrukturgesellschaft wahr, würden sie nach einer Versetzung zum Fernstraßenbundesamt zur Aufgabenwahrnehmung der IGA zugewiesen. Ihr Dienstherr bleibt, auch bei einer Zuweisung zur Infrastrukturgesellschaft, das Fernstraßenbundesamt.

Möglichkeit 2: Die bei den Ländern verbleibenden Beamtinnen und Beamten werden zur Aufgabenwahrnehmung der Infrastrukturgesellschaft zugewiesen. Hierzu sind allerdings Regelungen zwischen dem Bund und den Ländern zu vereinbaren.

Möglichkeit 3: Darüber hinaus gibt es die selten infrage kommende Möglichkeit einer Beurlaubung von Beamtinnen und Beamten in Verbindung mit einer Beschäftigung als Tarifbeschäftigte oder als Beschäftigte außer Tarif. Diese Variante wird nur für wenige Ausnahmen, wie beispielsweise bei Spitzenfunktionen der IGA, Anwendung finden.

Für Beamtinnen und Beamte müssen berufliche Perspektiven gestaltet werden

Das BMVI sagte zu, über einen eigenen Stellenplan mit einem entsprechenden Stellenkegel, die beruflichen Entwicklungsperspektiven der Beamtinnen und Beamten sicherzustellen. Dies wird von den dbb Fachgewerkschaften grundsätzlich begrüßt. Allerdings liegt ein entsprechender Stellenplan noch nicht vor. Insofern kann zu möglichen Beförderungen und einer Einschätzung zu einer erforderlichen Dienstpostenbewertung keine Aussage getroffen werden. Zur Entscheidungsfindung für oder gegen eine Wechselbereitschaft müssen die Fragen der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten jedoch geklärt sein.

Beamtinnen und Beamte benötigen eine Standort- und Arbeitsortsicherheit

Zur Standort- und Arbeitsortsicherheit verständigten sich das BMVI und die dbb Fachgewerkschaften auf die Erarbeitung einer untergesetzlichen Vereinbarung. Diese sollte sich am noch zu verhandelnden Überleitungstarifvertrag orientieren.

BMVI bietet Wechselbereiten die Mitgliedschaft im Sozialwerk des BMVI an

Im Gespräch sagte das BMVI zu, dass alle Beschäftigten der Infrastrukturgesellschaft und des Fernstraßenbundesamtes Mitglied im Sozialwerk des BMVI werden können.

Ausbildungskonzept soll Kontinuität sichern und kooperativ gestaltet werden

Aktuell wird vom BMVI ein Ausbildungskonzept erarbeitet, dass alle derzeitigen Ausbildungsberufe und Laufbahnausbildungen umfasst. Das BMVI beabsichtigt, mit den Ländern Kooperationen zur beruflichen Ausbildung zu vereinbaren. Darüber hinaus sollen duale Studiengänge in den Bereichen Bauingenieurwesen, Betriebswirtschaft und Informatik angeboten werden. Im Fernstraßenbundesamt sollen alle derzeitigen Laufbahnausbildungen weitergeführt werden. In der IGA sollen Traineeprogramme für die vorgenannten Studiengänge durchgeführt werden. Das BMVI sicherte zu, den Konzeptentwurf den Gewerkschaften zur Stellungnahme zuzuleiten. Derzeit gibt es noch viele offene Fragen, bevor eine Entscheidung zur Wechselbereitschaft getroffen werden kann.

Für BTB, komba gewerkschaft und VDStra. gilt weiter:

Der Bund sollte ein hohes Interesse an einer Einigung haben, denn sonst werden die Beschäftigten kaum Interesse an einem Wechsel haben. Den Kolleginnen und Kollegen geben die Gewerkschaften mit auf den Weg: „Keine Sorge, wir bleiben für Sie dran!“

Werden Sie jetzt Mitglied! Setzen Sie sich gemeinsam mit uns für gute Rahmenbedingungen bei der IGA und dem Bundesfernstraßenamt ein, zeigen Sie sich solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen und sichern Sie sich einen kompetenten Rechtschutz im Überleitungsverfahren!