Nein zur Autobahnprivatisierung

Pressemitteilung

Autobahnprivatisierung durch die Hintertür und gegen geltendes Gesetz! Selbst der Bundesrechnungshof rügt die Pläne des Bundesverkehrsministers als Tricksereien!

Im Frühsommer 2017 sagte die Bundesregierung zu, dass es keinen Ausverkauf der Bundesautobahnen geben werde nachdem man der flächendeckenden Privatisierung der Bundesfernstraßen zugestimmt hatte. Auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer versicherte in einem gemeinsamen Termin mit Personalvertretern der Bundesländer und den Gewerkschaften, dass keine weiteren ÖPP-Maßnahmen angedacht seien.

Im Grundgesetzartikel 90 ist ganz klar geregelt, dass es bei ÖPP-Maßnahmen zu keinem zusammenhängenden Streckennetz, dass das gesamte Autobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentlichen Teilen davon umfassen, kommen darf. Ferner dürfen ÖPP-Maßnahmen bis maximal 100 Kilometer lang sein. Durch die geplante 60 Kilometer lange Maßnahme auf der A49 zwischen den Anschlussstellen Fritzlar und Ohmtal wird hier massiv gegen den Grundgesetzartikel 90 verstoßen, da es schon im Bereich der angrenzenden A49 nördlich von Fritzlar ein ÖPP betriebenes Streckennetz gibt.

Solche Maßnahmen schaffen gerade in der Umstrukturierungsphase der Reformierung der Auftragsverwaltungen durch die jeweiligen Bundesländer bei den Beschäftigten die zur neu gegründeten IGA (Infrastrukturgesellschaft Autobahn) wechseln sollen, kein Vertrauen. Ganz im Gegenteil sorgen solche Meldungen für noch größere Verunsicherungen. Auf Anfrage von „Zeit online“ zur oben aufgeführten Maßnahme antwortete das Bundesverkehrsministerium, dass zwischen den fraglichen Abschnitten eine Lücke bestehe. Wir wissen alle, dass dieser besagte Streckenabschnitt (die Lücke) viel zu gering ist, um betriebswirtschaftlich durch eine eigene Autobahnmeisterei betreut zu werden.

Wir als VDStra.-Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten fordern Bundesverkehrsminister Scheuer unverzüglich auf, sich an das geltende Gesetz zu 

halten. Wenn wir, die Beschäftigten, jetzt schon vor Augen geführt bekommen, mit welchen Taschenspielertricks und verklausulierten Aussagen alles so gedreht wird, wie es der Politik gerade in den Kram passt, darf man weder Bereitschaft noch Zustimmung erwarten.

So geht man nicht mit den Menschen um, die jahrelang eine sehr gute Arbeit unter noch so widrigen Vorgaben der Politik erbracht haben. So schafft man weder Vertrauen in die Politik – und erst recht nicht bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen.

Des Weiteren sei noch anzumerken, dass der Bundesrechnungshof in einem fünfzehnseitigen Bericht dieses Vorhaben mit drastischen Worten kritisiert hat. Kernaussage des Bundesrechnungshofes ist, dass der Bundesverkehrsminister nicht nachweisen könne, dass die Realisierung des Projektes durch private Anbieter günstiger sei als die bewährte konventionelle Bauweise. Vielmehr weise die Kalkulation des Bundesverkehrsministeriums erhebliche Mängel und Lücken auf. Hier liegt es doch sehr nah, dass wieder alles schön gerechnet werden soll, und dass nicht nur zulasten der Beschäftigten der Straßenbauverwaltungen und Landesbetriebe, sondern auch zulasten der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen, hatte der Bundestag die Mittel aufgrund der frühzeitigen Zweifel des Bundesrechnungshofes an der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme vorläufig gesperrt.

Vor einem Jahr allerdings hat der Bundestag die Mittel freigegeben unter der Bedingung, dass die Einwände des Bundesrechnungshofes berücksichtigt werden. Daraus wurde aber nichts. Das Vorgehen des Bundesverkehrsministeriums ist nicht nachvollziehbar und missachtet so grob die Beschlüsse des Parlaments.

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