Tarifvertrag Bundesfernstraßenreform

Einigung auf eine Eckpunktevereinbarung

Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) und ver.di haben sich am 31. Oktober 2018 in Berlin mit der Arbeitgeberseite, der Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen (IGA), auf eine Eckpunktevereinbarung verständigt. Diese soll als Grundlage für die nun anstehenden Tarifverhandlungen für die neu gegründete IGA dienen. Darüber hinaus ist es den Gewerkschaften gelungen, sowohl mit dem Bund als auch mit den Ländern einen Tarifvertrag zur Absicherung der Beschäftigten bei der Erklärung der Wechselbereitschaft zu unterzeichnen. Der Tarifvertrag stellt sicher, dass die Beschäftigten, die sich in der laufenden Befragungsaktion für einen Wechsel von ihrem jeweiligen Landesarbeitgeber zum Bund aussprechen wollen, in keinem Fall ihr gesetzlich verankertes Widerspruchsrecht verlieren.

Zwei Tarifverträge regeln Bestandsschutz und das Beschäftigungsverhältnis

Grundsätzlich sollen die künftigen Tarifvertragsregelungen für die IGA dem TVöD (Bund) folgen. Es werden zwei Tarifverträge abgeschlossen, die das neue Beschäftigungsverhältnis und den Bestandsschutz regeln:

Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der IGA

Für die Beschäftigten der IGA wird ein neuer Tarifvertrag (TV IGA) abgeschlossen. Er regelt alle Beschäftigungsbedingungen eigenständig und wird speziell auf die Belange der IGA und ihrer Belegschaft zugeschnitten sein. Die Mantelregelungen des TV IGA orientieren sich am TVöD (Bund). Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt für Beschäftigte, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten, sowie für Beschäftigte in Autobahnmeistereien und Kfz-Werk-stätten 38,5 Stunden und für alle übrigen Beschäftigten 39 Stunden. Für regional unterschiedliche Arbeitszeiten, wie beispielsweise in SchleswigHolstein, werden Sonderregelungen geschaffen. Das Entgeltsystem folgt in seiner Grundstruktur ebenfalls dem TVöD (Bund). Dabei wird der Aufstieg durchlässiger als bisher sein. Die bundesweit zahlreichen Zulagen- und Zuschlagsregelungen werden durch ein neu geordnetes, möglichst vereinfachtes System ersetzt.

Umfassende Absicherung durch Überleitungstarifvertrag

Für die Überleitung der Beschäftigten vom Land auf den Bund wird ein Überleitungstarifvertrag abgeschlossen. Zentraler Inhalt dieses Überleitungstarifvertrags ist eine umfassende Regelung der Besitzstandssicherung für die Beschäftigten, die aus einem Arbeitsverhältnis bei den Ländern auf die IGA übergehen. Es wird sichergestellt, dass kein Beschäftigter, der vom Land zum Bund wechselt, schlechter gestellt wird als bisher. Darüber hinaus wird durch den Überleitungstarifvertrag die Sicherung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsorts vereinbart. Sollte dies in besonders begründeten Ausnahmefällen nicht möglich sein, werden tarifvertragliche Ausgleichsregelungen getroffen.

Sonstige Tarifverträge

Für einzelne Beschäftigtengruppen (zum Beispiel Auszubildende) beziehungsweise Themen (zum Beispiel Altersteilzeit, Altersversorgung) sollen Zusatztarifverträge geschaffen werden. Darüber hinaus soll ein Tarifvertrag zur Regelung der Betriebsratsstrukturen abgeschlossen werden.

Weiteres Verfahren

Die Tarifvertragsparteien werden die weiterführenden Tarifverhandlungen unverzüglich aufnehmen. Sie sollen bis Ende Januar 2019 abgeschlossen werden. Die Eckpunktevereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien der Gewerkschaften bis zum 9. November 2018. Der dbb führt deshalb am 7. November 2018 eine Sitzung der Tarifkommission durch. Dort soll über das Ergebnis diskutiert und das weitere Vorgehen beschlossen werden.

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