Wechseln – ja oder nein?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser,

eine schwierige Hürde ist genommen! Als letzten Baustein konnten wir am 30. September 2019 in Berlin den Tarifvertrag zur Überleitung zur Autobahn GmbH abschließen – einer der wichtigsten Bausteine nach der Entgeltordnung und dem Manteltarifvertrag für die Kolleginnen und Kollegen mit Verwendungsvorschlag Autobahn. Jetzt sind alle Fakten und Regelungen vereinbart, um eine persönliche Einschätzung vornehmen zu können, ob man in die Autobahn GmbH wechseln oder aber sich gestellen lassen möchte.

Dies ist sicherlich auch nach der Veröffentlichung aller hierfür notwendigen Informationen (Tarifverträge) keine leichte Entscheidung. Sowohl im Überleitungstarifvertrag als auch im Mantel und der Entgeltordnung konnten sehr viele gute und auch längst überfällige Regelungen vereinbart werden. Hiermit wurde ein modernes und attraktives Tarifwerk geschaffen. Jetzt liegt es an jedem selbst, für sich eine Entscheidung zu treffen.

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Unfälle August bis September 2019

17. September 2019
Auf der A2 im Bereich der Brücke Neuenkirchener Straße war ein 19-jähriger Pkw-Fahrer auf dem linken Fahrstreifen in Fahrtrichtung Dortmund unterwegs. Kurz vor einer Tagesbaustelle der AM Oelde wechselte ein vor ihm fahrender Lkw aufgrund der Sperrung des linken Fahrstreifens auf den mittleren Fahrstreifen. Der 19-jährige Autofahrer blieb allerdings auf dem linken Fahrstreifen und fuhr ungebremst in den Lkw mit angehängter fahrbarer Absperrtafel der AM. Diese wurde durch den Aufprall auf den mittleren und rechten Fahrstreifen geschleudert. Der Pkw geriet ebenfalls ins Schleudern und kippte auf die rechte Fahrzeugseite. Unser Kollege hatte ganz viel Glück. Zum Unfallzeitpunkt befand er sich nicht im Fahrzeug.

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Aktuelles zu „Die Autobahn GmbH des Bundes“

Tarifvertrag zur Einführung des Tarifrechts für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ und zur Überleitung der Beschäftigten
der Länder in dieses Tarifrecht (EÜTV Autobahn GmbH)
vom 30. September 2019

Mit dem neuen Tarifwerk der Autobahn GmbH haben sich die Tarifvertragsparteien weitgehend an den bis zur Überleitung der Beschäftigten und Auszubildenden auf die Autobahn GmbH gültigen Tarifbestimmungen orientiert. Sie haben zugleich jedoch auch neue Wege beschritten, die eine für die neue Struktur des Arbeitgebers passfähige Personalpolitik und eine Weiterentwicklung des Tarifwerks ermöglichen können……….

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