Einkommensrunde 2019 Ergebnis

Einkommensrunde 2019 für den öffentlichen Dienst der Länder
Dritte Verhandlungsrunde vom 28.02. – 03.03.2019 in Potsdam Ergebnis

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst einmal möchten wir uns auf diesem Wege nochmals recht herzlich für eure großartige Unterstützung bei den zahlreichen Aktionen zur Einkommensrunde bedanken. Wir haben sehr gute Aktionen durchgeführt, die ohne unseren gemeinschaftlichen Einsatz nicht möglich gewesen wären.

Wie schon in den beiden zuvor versandten Infos zur Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder befürchtet, haben sich die Verhandlungen äußerst schwierig gestaltet. Seitens der Arbeitgeberseite gab es kaum Bereitschaft auf unsere Forderungen einzugehen. Nun liegt ein Ergebnis vor! Kernpunkte des Ergebnisses im Detail: Entgelterhöhung

Die lineare Steigerung beträgt rückwirkend zum 1. Januar 2019, 3,2 % (mindestens 100 Euro), zum 1. Januar 2020 weitere 3,2 % (mindestens 90 Euro) und zum 1. Januar 2021 schließlich 1,4 % (mindestens 50 Euro). Dabei wird die jeweilige Stufe 1 in der Tabelle überproportional erhöht. Das ergibt unter Einberechnung aller weiteren Faktoren der Tarifeinigung ein Gesamtvolumen von 8 %. Die Laufzeit beträgt 33 Monate (bis 30. September 2021).

Auszubildende

Die Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG) werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro erhöht. Der Urlaubsanspruch
erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wieder in Kraft gesetzt.

Entgeltordnung

Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte die TdL nicht nachkommen. Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt. Die bisherigen verlängerten Stufenlaufzeiten in der kleinen EG 9 wurden den üblichen Stufenlaufzeiten angeglichen. Es gelten für die Entgeltgruppe 9a folgende Ausgangswerte (AW):

Zur neuen EG 9a wird es noch Überleitungsregelungen geben. Es wird aber keiner schlechter gestellt als vorher und auch hier wird die allgemeine Erhöhungsregelung von 3,2 % mindestens aber 100 € vorbehaltlich der Redaktionsverhandlungen zum tragen kommen.

Leider konnten nicht alle unsere Forderungen in dieser Einkommensrunde durchgesetzt werden. Dies bedeutet aber nicht, dass wir diese nicht weiterhin mit Nachdruck verfolgen werden. Da in dieser Einkommensrunde, die immer noch ausstehenden Entgeltordnung mit verhandelt wurde, wirkt sich dies auf das Gesamtvolumen und auf die Jahressonderzahlung aus. Zur Jahressonderzahlung wurde vereinbart, dass die Dynamisierung der Jahressonderzahlung für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf den Stand von 2018 eingefroren wird. Ab 2023 gilt die bisherige tarifliche Berechnung der Jahressonderzahlung. Hiervon unberührt bleibt die Ost-West Angleichung die in diesem Jahr wie tarifvertraglich vereinbart, auf die entsprechenden Werte der jeweiligen Entgeltgruppen angehoben wird. TV-L – Jahressonderzahlung

Angriff auf die Entgeltordnung abgewehrt

In den Verhandlungen hatte die TdL eine massive Gegenforderung gestellt. Sie wollte den so genannten Arbeitsvorgang neu definiert haben. Das klingt harmlos, dies hätte zu einer spürbar schlechteren Eingruppierung für unzählige Beschäftigte geführt. Mit ihrem Vorhaben wollte die TdL die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts korrigieren. Damit wären durch die Hintertür viele materielle Vorteile des Abschlusses sofort wieder aufgezehrt worden. Über alle drei Verhandlungsrunden hinweg haben die Arbeitgeber diese massive Verschlechterung ultimativ gefordert und sogar mit dem Abbruch der Verhandlungen gespielt. Letztlich aber mussten sie einsehen, dass die Gewerkschaften nicht bereit waren hier auch nur bisschen nachzugeben.

Original hier downloaden