Aktuelles zu „Die Autobahn GmbH des Bundes“

Tarifvertrag zur Einführung des Tarifrechts für „Die Autobahn GmbH des Bundes“ und zur Überleitung der Beschäftigten
der Länder in dieses Tarifrecht (EÜTV Autobahn GmbH)
vom 30. September 2019

Mit dem neuen Tarifwerk der Autobahn GmbH haben sich die Tarifvertragsparteien weitgehend an den bis zur Überleitung der Beschäftigten und Auszubildenden auf die Autobahn GmbH gültigen Tarifbestimmungen orientiert. Sie haben zugleich jedoch auch neue Wege beschritten, die eine für die neue Struktur des Arbeitgebers passfähige Personalpolitik und eine Weiterentwicklung des Tarifwerks ermöglichen können……….

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